KFB Pflicht des Rechtsanwalts
Verfasst: 23.07.2009, 09:18
Hallo guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit einiger Zeit bin ich vom RA-Büro auf die Bank gewechselt. Leider haben wir dort ein paar Diskussionen mit unserer RAin.
Diese hat in keiner von unseren Fällen auch nur einen KFB beantragt.
Sie ist halt der Meinung, dass das von uns ja nie gewünscht war. Es existiert zwar eine Gebührenvereinbarung, aber ich bin der Meinung, dass es Ihre Pflicht ist, aufgrund drohender Verjährungen ZV-Kosten pp festsetzen zu lassen. Immerhin entsteht dem Mandanten hierdurch ein großer finanzieller Schaden. Es wurde von Ihrer Seite auch niemals darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit der Kostenfestsetzung gibt. Mir als "Neuling vom Fach" ist das halt aufgefallen und ich habe dies bei ihr moniert.
Was meint Ihr dazu? Hat hier jemand zufällig Rechtssprechung?
Ich kenne es halt so, dass es selbstverständlich ist für einen RA für seine Mandanten die Kosten festsetzen zu lassen. Das gehörte bei uns zum täglichen Ablauf zuzusagen.
Viele Grüße und frohes Schaffen
kissilein
seit einiger Zeit bin ich vom RA-Büro auf die Bank gewechselt. Leider haben wir dort ein paar Diskussionen mit unserer RAin.
Diese hat in keiner von unseren Fällen auch nur einen KFB beantragt.
Sie ist halt der Meinung, dass das von uns ja nie gewünscht war. Es existiert zwar eine Gebührenvereinbarung, aber ich bin der Meinung, dass es Ihre Pflicht ist, aufgrund drohender Verjährungen ZV-Kosten pp festsetzen zu lassen. Immerhin entsteht dem Mandanten hierdurch ein großer finanzieller Schaden. Es wurde von Ihrer Seite auch niemals darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit der Kostenfestsetzung gibt. Mir als "Neuling vom Fach" ist das halt aufgefallen und ich habe dies bei ihr moniert.
Was meint Ihr dazu? Hat hier jemand zufällig Rechtssprechung?
Ich kenne es halt so, dass es selbstverständlich ist für einen RA für seine Mandanten die Kosten festsetzen zu lassen. Das gehörte bei uns zum täglichen Ablauf zuzusagen.
Viele Grüße und frohes Schaffen
kissilein