Unser mdt. hat eine Umgangsregelung gerichtlich über uns erwirkt und wir haben es abgerechnet.
nun halten sich wohl beide seite nur beschränkt daran und wir haben ständigen Briefwechsel mit dem gegenanwalt.
Kann man das abrechnen? aber als was? 1,3 Geschäftsgebühr?
Weitere Gebühren
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Ist doch noch immer dieselbe Angelegenheit. Also ich wüßte nicht, was man hier abrechnen könnte....
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]
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(Albert Einstein)[/i][/b]
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ja aber davor gab es ja eine verhandlungs- und terminsgebühr, da vorgerichtlich nichts geschrieben wurde.
kann man jetzt nicht eine geschäftsgebühr abrechnen? Schriftwechsel kann sich ja über Jahre noch hinziehen.
kann man jetzt nicht eine geschäftsgebühr abrechnen? Schriftwechsel kann sich ja über Jahre noch hinziehen.
Ich würde es ja als eine neue tätigkeit ansehen. Allerdings denke ich spontan an eine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung, weil es sich hier um die durchsetzung eines titulierten Anspruchs geht....
könnte mich allerdings auch irren....
könnte mich allerdings auch irren....