Seite 1 von 1

Monierung fiktive Reisekosten

Verfasst: 16.07.2009, 11:53
von Teddybär14
Hallo,

wir vertreten eine Versicherung, die in Hamburg ansässig ist.
Nach einem gewonnen Prozess vor dem Amtsgericht Neumünster habe ich Fahrtskosten und Abwesenheitsgelder angesetzt und gleichzeitig die Berechnung von fiktiven Informationsreisekosten. Jetzt kommt folgender Einwand der Gegenseite:

"Die in Ansatz gebrachten Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder sind abzusetzen, die Beklagte hätte direkt einen Bevollmächtigten in Neumünster beauftragen können. Die Beklagte als Versicherungsunternehmen verfügt über eine eigene Rechtabteilung und ist insofern in der Lage, mittels der heutigen Telekommunikationsmedien in einem einfach gelagerten Fall wie diesem mit den am Gerichtsort ansässigen Anwälten zu korrespondieren, ohne die Anwälte aufsuchen zu müssen. Isofern geht der Vergleich mit den fiktiven Parteiinformationsreisekosten fehl".

Das Gericht hat schon zweimal um Stellungnahme hierzu gebeten. Ich weiß irgendwie nicht, was ich dem entgegenhalten soll.

Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank schon mal

Verfasst: 16.07.2009, 12:53
von Micsi11
Du, schau mal nach, Beschluss des BGH vom 28.06.2006, IV ZB 44/05 oder NJW 2006, 3008.

Da heißt es, dass die Partei berechtigt ist, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen einen RA zu beauftragen, der sie ständig vertritt (Hausanwalt). Etwaige fiktive Reisekosten des H'Bev., berechnet vom Sitz der Pt. zum Prozessort, sind daher zumindest zu erstatten.

Vielleicht hilft dir das was. Nur, nicht alle Gerichte halten sich an diese Rechtssprechung. Manchmal auch gut für uns. :mrgreen:

Verfasst: 16.07.2009, 13:19
von 13
Der Sachverhalt ist recht dünne.

Wo sitzt die RA-Kanzlei? Handelt es sich um eine Outsourcing-Angelegenheit?

Verfasst: 18.07.2009, 13:39
von Soenny
Doppelpost, deshalb bitte hier

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=31169

weiter :wink1