fiktive Reisekosten im KFA
Verfasst: 16.07.2009, 10:37
Hallo,
hab ein kleines Problemchen.
Unsere Mandanten wurden verklagt wegen Mietzinszahlungen/Kündigung Wohnraummiete. Der Kläger selbst hat seinen wohnsitz nicht im AG-Bezirk. Das Verfahren ging über zwei Instanzen.
Nunmehr wurde KFA von beiden Seiten beantragt. Wir, also die Beklagten, haben die Kosten zu tragen.
Nunmehr habe ich den Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite (Kläger) erhalten. Der Kläger selbst wurde zu beiden Gerichtsterminen in I. und II. Instanz persönlich geladen. Nunmehr macht dieser fiktive Reisekosten geltend. D.H. er will Übernachtungskosten, Reisekostenpauschale, Zeitaufwand für Anfahrt zu den Gerichtsterminen, Fahrtkosten. Die Krönung: Bei der Berufungsverhandlung konnte er angeblich nicht mehr selbst fahren und will jetzt auch noch Chauffeurkosten erstattet bekommen (sein Sohn hat ihn gefahren).
Ich denke mir, dass er das gar nicht festsetzen lassen kann. Er hat ja selbst Klage eingereicht. Sein Rechtsanwalt macht ebenfalls noch REisekosten und Abwesenheitspauschale geltend (was ja i.O. ist). Aber das der Kläger seine Kosten ebenfalls geltend machen kann?
Kann mir vielleicht jemand helfen???
Mit dem Chauffeur das geht auf gar keinen Fall. Da will ich begründen, dass er sich ja hätte vom persönlichen Erscheinen entbinden lassen können unter Verweis auf einen Arztattest.
Bei den Übernachtungskosten bin ich auch der Meinung, die sind nicht angefallen. Die Gerichtstermine lagen zeitlich immer so, dass man hätte früh losfahren können. Insoweit war eine Übernachtung nicht notwendig.
Hilfe, Hilfe, Hilfe!!!!!
Vielen Dank im Voraus.
LG
anjaschmiddi
hab ein kleines Problemchen.
Unsere Mandanten wurden verklagt wegen Mietzinszahlungen/Kündigung Wohnraummiete. Der Kläger selbst hat seinen wohnsitz nicht im AG-Bezirk. Das Verfahren ging über zwei Instanzen.
Nunmehr wurde KFA von beiden Seiten beantragt. Wir, also die Beklagten, haben die Kosten zu tragen.
Nunmehr habe ich den Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite (Kläger) erhalten. Der Kläger selbst wurde zu beiden Gerichtsterminen in I. und II. Instanz persönlich geladen. Nunmehr macht dieser fiktive Reisekosten geltend. D.H. er will Übernachtungskosten, Reisekostenpauschale, Zeitaufwand für Anfahrt zu den Gerichtsterminen, Fahrtkosten. Die Krönung: Bei der Berufungsverhandlung konnte er angeblich nicht mehr selbst fahren und will jetzt auch noch Chauffeurkosten erstattet bekommen (sein Sohn hat ihn gefahren).
Ich denke mir, dass er das gar nicht festsetzen lassen kann. Er hat ja selbst Klage eingereicht. Sein Rechtsanwalt macht ebenfalls noch REisekosten und Abwesenheitspauschale geltend (was ja i.O. ist). Aber das der Kläger seine Kosten ebenfalls geltend machen kann?
Kann mir vielleicht jemand helfen???
Mit dem Chauffeur das geht auf gar keinen Fall. Da will ich begründen, dass er sich ja hätte vom persönlichen Erscheinen entbinden lassen können unter Verweis auf einen Arztattest.
Bei den Übernachtungskosten bin ich auch der Meinung, die sind nicht angefallen. Die Gerichtstermine lagen zeitlich immer so, dass man hätte früh losfahren können. Insoweit war eine Übernachtung nicht notwendig.
Hilfe, Hilfe, Hilfe!!!!!
Vielen Dank im Voraus.
LG
anjaschmiddi