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Was kann man abrechnen?

Verfasst: 10.07.2009, 15:36
von nfnf
Mdtin möchte, dass wir ihr bei der Erstellung des Testament helfen.

Was kann man da abrechnen?

Ist das die Erbmasse als Streitwert anzusetzen? Und welche Gebühr? Geschäftsgebühr?

Verfasst: 10.07.2009, 16:13
von Pannella-red
Vielleicht gem. § 34 RVG, max 190 + Ust für Mediation usw.

Aber vielleicht hat jemand da noch ne bessere Idee

Verfasst: 10.07.2009, 16:20
von nfnf
Mdtin muss ja noch zum Notar der das Testament beurkunden läßt, was kostet das?

190,- Euro??? Erbmasse sind bestimmt 500.000 Euro

Verfasst: 10.07.2009, 16:32
von Pannella-red
Nicht Streitwert 190 €, sondern pauschal für mediation gem. § 34 190 € + Ust. Was anderes würde mir jetzt nicht einfallen.

Verfasst: 10.07.2009, 17:18
von strange
never ever... was spricht gegen eine Geschäftsgebühr? Schließlich wird es wohl ein Testaments-Entwurf, oder so? Bei DEM Streitwert! Dank mal an die Haftung... auch wenn die Dame diesen Fall nich erleben wird :schreib

Ich meine, das schreit nach Honorarvereinbarung.

Verfasst: 10.07.2009, 17:43
von nfnf
mir war schon klar 190,- euro, aber genau das ist auch meine Punkt, die haftung bei der Erbmasse und dann 190,- euro plus 19%???

Das hört sich zuwenig an.

Verfasst: 28.07.2009, 14:57
von rena
Hmm, also mein Chef hat beraten bzgl. Testamentserrichtung. Dieses macht nun der Notar, aber mein Chef bringt das alles auf den Weg und telefoniert mit Notar etc. Aber er entwirft das Testament.

Ich neige ja zu einer Geschäftsgebühr, aber wonach bemisst sich denn dann der Gegenstandswert??

Verfasst: 28.07.2009, 15:26
von lucy1510
Wir machen das öfter und rechnen immer nach Zeithonorar - Vergütungsvereinbarung - ab. Ist auch das Beste.

Verfasst: 28.07.2009, 15:37
von rena
Ja, das sehen wir auch so. Mein Chef möchte allerdings gern eine Orientierung haben.

Also Geschäftsgebühr müsste hier wohl schon passen. Kann mir evtl. noch jemand was zum Gegenstandswert sagen?

Verfasst: 30.07.2009, 08:05
von nfnf
dürfte bestimmt mehr als 500.000 sein