Kostenfestsetzung im Strafverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Vivanja
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#1

06.07.2009, 12:58

Hallo Ihr Lieben.

Ich habe eine Frage bezüglich der Zinsen bei der Festsetzung in Strafsachen 4 oder 5 % Zinsen? Und wo steht sowas? Hab hier schon Bücher gewälzt.

Vielen Dank für Eure Mühe.


LG Vivanja
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Zauberdrops
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#2

06.07.2009, 13:16

5 % über BZS gem. § 104 I ZPO.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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