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Hessischer Anwaltsgerichtshof

Verfasst: 03.07.2009, 08:34
von Marco.G
Ich habe mal eine Frage an euch.

Habe hier ein Urteil vorliegen vom Hessischen Anwaltsgerichtshof.

Unser Mdt. wurde darin freigesprochen.

Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens.

Nun soll ich gegenüber der Staatskasse abrechnen???

Weiß jemand wie das geht? Ist doch wohl eine Strafsache, oder?

Kennt jemand die Gebühren hierzu (musst wohl II. Instanz sein) ?

Reicht ein KfA ans Gericht?

Vielen Dank im Voraus

Verfasst: 03.07.2009, 08:55
von Ilka H.
Wenn ich das richtig verstehe, geht es hier um Strafrecht? Dann kommt es darauf an, ob dein RA Pflichtverteidiger oder Wahlanwalt ist.

Ist der RA Pflichtverteidiger, rechnest du die strafrechtlichen Gebühren gegenüber dem Gericht in einem Kostenfestsetzungsantrag ab (Grundgebühr, und dann was eben so angefallen ist). Du beantragst Gebühren festzusetzen und auf das Konto ... zur Anweisung zu bringen. Als Abschlusssatz kannst du dann schreiben, dass der RA mit Beschluss vom ... als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde.

Beim Wahlanwalt rechnest du gegenüber dem Mdt ab. Nur Gerichtskosten werden dann von der Staatskasse getragen.

Verfasst: 03.07.2009, 09:03
von Francis
Wenn die notwendigen Auslagen des Angeklagten von der Staatskasse erstattet werden (wenns so ist, steht das im Urteil), dann rechnest du natürlich die Wahlanwaltsgebühren und keine Pflichtverteidigergebühren gegenüber der Staatskasse ab.

Verfasst: 03.07.2009, 09:09
von Xuka
Hier dürften doch Gebühren nach Teil 6 Abschnitt 2 VV anfallen...

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Verfasst: 03.07.2009, 10:15
von Marco.G
Also habe das Urteil nochmal vorliegen!!!

Hierin steht.

1. Urteil des Anwaltsgerichts wird aufgehoben.
2. Mdt wird freigesprochen.
3. Staatskasse trägt Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des RA.
4. Revisdion wird nicht zugelassen.

Heißt das, ich rechne jetzt gegenüber Mandanten ab, weil Wahlanwalt, oder doch KfA ans Gericht, da Pflichtverteidiger???

Dankeschön nochmals im Voraus für eure Bemühungen

Verfasst: 03.07.2009, 10:24
von Adora Belle
KfA ans Gericht, weil Freispruch!

Verfasst: 04.07.2009, 11:15
von skugga
Und zwar über die Wahlanwaltsgebühren.

Verfasst: 04.07.2009, 13:26
von LuzZi
Nach VV Teil 6 aber, nicht nach Teil 4!