Streitwertberechnung Stufenklage -

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Yvy
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#1

29.06.2009, 17:19

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zur Streitwertberechnung.

Der Wert der Auskunftsklage wurde mit 5.000,00 bemessen. In der Klage wurde gleichzeitig ein unbestimmter Antrag auf Zahlung des sich aus der Auskunft ergebenden Betrages gestellt.

In der mündlichen Verhandlung wurde die Auskunft erteilt und es wurde sodann ein Vergleich hierüber geschlossen. (20.000,00 Eur)

Beträgt der Streitwert für das gesamte Verfahren 25.000,00 Eur, so dass die entstandenen RA-Gebühren hieraus zu berechnen sind, oder handelt es sich hier um einen Mehrwert ???

Viele Grüße

Yvy :-)
Micsi11
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#2

29.06.2009, 18:16

Steht im Protokoll nichts drin über Streitwert? Sonst lass doch den Streitwert gerichtlich festsetzen.
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Adora Belle
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#3

29.06.2009, 19:06

Zusammengerechnet wird nichts, und es gibt auch keinen Mehrwert.

Der Wert der Auskunft ist nur dann relevant, wenn die Klage danach nicht weiter verfolgt wird. Ansonsten ist bei einer Stufenklage nur der höhere Wert - also regelmäßig der der Zahlungsstufe - maßgebend.

Wie lautet denn die Auskunft? Das ist Dein Streitwert.

Du schreibst, ihr habt Euch geeinigt. Auf 20.000 oder über 20.000 EUR? Wenn die Auskunft 20.000 lautete und Ihr Euch hierüber geeinigt habt, ist das Dein Streitwert.
Xuka
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#4

29.06.2009, 22:53

Bei einer Stufenklage ist der bei der Entstehung der Gebühren höhere Streitwert maßgebend.

Mal angenommen, der Streitwert für die Auskunftsklage ist € 5.000,00 und ihr geht in Berufung. In der zweiten Stufe, welche z. B. den Streitwert € 20.000,00 hat, seid ihr nur noch in erster Instanz tätig. Die Gebühren der ersten Instanz berechnen sich dann aus € 20.000,00, die der zweiten Instanz aus € 5.000,00.
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