Eventuell 3309 ?
Verfasst: 29.06.2009, 12:27
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und steht grad voll auf dem Schlauch:
In einer ZV-Sache haben wir Antra PfüB gestellt. Dann hat der Schuldner Pfändungsschutzantrag gestellt. Darauf hin wurde der PfüB durch Beschluss für einen bestimmten Zeitraum aufgehoben. Dann wurde erneut von dem Schuldner beantragt, die Pfändung aufzuheben. Dieser Antrag wurde uns zu Stellunganhme nebst einem vorläufigem Beschluss übersandt. Wir haben dann dazu etwas geschrieben (keine Beschwerde eingelegt!). Nun hat uns das Gericht zugestimmt und den Antrag des Schuldners durch Beschluss kostenpflichtig zurückgewiesen.
Ist hier die 3309 Gebühr entstanden owohl wir keine Beschwerde eingelegt haben oder kann ich die gegen den Schuldner festsetzen lassen?
ich habe folgendes Problem und steht grad voll auf dem Schlauch:
In einer ZV-Sache haben wir Antra PfüB gestellt. Dann hat der Schuldner Pfändungsschutzantrag gestellt. Darauf hin wurde der PfüB durch Beschluss für einen bestimmten Zeitraum aufgehoben. Dann wurde erneut von dem Schuldner beantragt, die Pfändung aufzuheben. Dieser Antrag wurde uns zu Stellunganhme nebst einem vorläufigem Beschluss übersandt. Wir haben dann dazu etwas geschrieben (keine Beschwerde eingelegt!). Nun hat uns das Gericht zugestimmt und den Antrag des Schuldners durch Beschluss kostenpflichtig zurückgewiesen.
Ist hier die 3309 Gebühr entstanden owohl wir keine Beschwerde eingelegt haben oder kann ich die gegen den Schuldner festsetzen lassen?