Haben für Mdt Scheidung durchgeführt. Außer VA war nix rechtshängig.
Zuvor wurde mit Gegner aber über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt gestritten und Vereinbarung getroffen.
Abrechnung nunmehr
Außergerichtl Geschäftsgebühr 1,3 und Einigungsgebühr 1,5 bzgl Unterhalt
Gerichtl. 1,3 VG und 1,2 TG &PuT&USt Scheidung und Va.
Wonach nehme ich denn den GW für die Vereinbarung Unterhalt ? 12 x den Betrag ??
Gruss
Uwemo
Abrechnung FamR
- lady_lydili
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ja, den jährlichen betrag (von kind und trennung zusammen). § 42 I GKG
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...
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In so einem Fall lege ich immer 2 Akten an: 1. Trennung und Folgesachen, 2. Ehescheidung und Folgesachen
Abrechnung 1. Akte
SW: 12 x Unterhaltsbetrag Kind, 12 x Unterhaltsbetrag EF zzgl. eventuelle Rückstände
1,5 2300 (Du schreibst, Ihr habt Euch gestritten, also war es doch sicherlich umfangreich und stressig?)
1,5 1000
7002
MWSt.
Abrechnung 2. Akte
1,3 3100
1,2 3104
7002
MWSt.
Gruß Grit
Abrechnung 1. Akte
SW: 12 x Unterhaltsbetrag Kind, 12 x Unterhaltsbetrag EF zzgl. eventuelle Rückstände
1,5 2300 (Du schreibst, Ihr habt Euch gestritten, also war es doch sicherlich umfangreich und stressig?)
1,5 1000
7002
MWSt.
Abrechnung 2. Akte
1,3 3100
1,2 3104
7002
MWSt.
Gruß Grit