Guten Morgen aus dem sonnigen Würzburg,
habe gerade eine echt harte Abrechnungsnuss von meinem Chef kredenzt bekommen. Vielleicht kann mir jemand helfen
Unsere Mandantschaft war erstintanzlich streitverkündet und ist als Streithelferin beklagtenseits dem Rechtsstreit beigetreten.
Im Berufungsverfahren waren wir wieder Streithelfer der Berufungsbeklagten.
Die Berufungsklägerin nimmt nun die Berufung zurück. Wie lauten hier meine Kostenanträge (KFA) für die I. und II. Instanz ? Leider habe ich keinen Plan und zähle daher auf Euch
viele Grüße
Emmelie
Wer trägt Kosten Streitverkündete im Berufungsverfahren?
- emmelie_erdbeer
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ich denke, es muss erst mal eine kostenentscheidung her, bevor du überhaupt einen kfa stellen kannst.
- Kasimir1603
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Du solltest beantragen, dass die Kosten des Rechtsstreits für I. und II. Instanz aufgrund der Berufungsrücknahme der Berufungsklägerin auferlegt werden.
Wenn das Gericht die KGE dann so aufnimmt, kannst Du danach Deinen KFA stellen.
Wenn das Gericht die KGE dann so aufnimmt, kannst Du danach Deinen KFA stellen.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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- emmelie_erdbeer
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Ein entsprechender Antrag, der Klägerin/Berufungsklägerin die Kosten aufzuerlegen, wurde bereits von der Beklagten/Berufungsbeklagten gestellt.
Ich würde jetzt gerne wissen, welche Gebühren ich im KFA ansetzen kann.
Ich würde jetzt gerne wissen, welche Gebühren ich im KFA ansetzen kann.
- Kasimir1603
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War in dem Antrag der Beklagten/Berufungsbeklagten auch enthalten, dass EURE Kosten von der Klägerin zu tragen sind??? Wenn nicht, müsst ihr einen Antrag selbst stellen.
Es nützt Euch nix, wenn der Klägerin die Kosten der Beklagten auferlegt werden. In der KGE muss stehen, dass die Klägerin die Kosten der Beklagten und der Streithelfer zahlt.
Ansonsten, wenn die KGE da ist udn die Klägerin auch die Kosten der Streitverkündung zu tragen hat, dann könnt ihr die üblichen Gebühren ansetzen
Verfahrensgebühr, Terminsgebühr (wenn bereits verhandelt wurde in der Berufung) etc. pp.
Es nützt Euch nix, wenn der Klägerin die Kosten der Beklagten auferlegt werden. In der KGE muss stehen, dass die Klägerin die Kosten der Beklagten und der Streithelfer zahlt.
Ansonsten, wenn die KGE da ist udn die Klägerin auch die Kosten der Streitverkündung zu tragen hat, dann könnt ihr die üblichen Gebühren ansetzen
Verfahrensgebühr, Terminsgebühr (wenn bereits verhandelt wurde in der Berufung) etc. pp.
Ciao Kasi
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seid ihr in dem antrag der beklagten auch mit erwähnt??? der streithelfer muss immer explizit genannt werden !
für deine gebühren kommt es ja drauf an, was ihr bisher schon gemacht habt... davon hast du nocht nichts geschrieben. ich kann von hier aus leider nicht in deine akte schauen...
für deine gebühren kommt es ja drauf an, was ihr bisher schon gemacht habt... davon hast du nocht nichts geschrieben. ich kann von hier aus leider nicht in deine akte schauen...
- emmelie_erdbeer
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Vielen Dank für Eure Hilfe. Sind im Antrag der Berufungsbeklagten nicht erwähnt. Dann stelle ich jetzt erstmal den Antrag für die KGE und Streitwertfestsetzung.
Rechne ich im KFA mit den "normalen" Gebühren ab (also 3100, 3104 etc.) oder gibts ne extra Nr. für Streitverkündete im RVG ? Kanns auch selbst nachschauen, nur evtl. wisst ihr es, weil ihr es ständig abrechnen müsst
Auf alle Fälle ein dickes und noch einen schönen Tag.
viele Grüße
Rechne ich im KFA mit den "normalen" Gebühren ab (also 3100, 3104 etc.) oder gibts ne extra Nr. für Streitverkündete im RVG ? Kanns auch selbst nachschauen, nur evtl. wisst ihr es, weil ihr es ständig abrechnen müsst
Auf alle Fälle ein dickes und noch einen schönen Tag.
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- Kasimir1603
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gleiche gebühren für STV und normale Partei. Gibbet keine Extragebührenvorschrift
Ciao Kasi
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