KFA in ZV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
cherry
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 03.03.2009, 10:57
Wohnort: Bayern

#1

25.06.2009, 08:57

ich weiß nicht ob mein Fall hier richtig ist; es geht um folgendes:
ich soll in einer zv sache einen Kostenfestsetzungsantrag machen. Ich habe einen Pfüb (konto d Schuldners) gemacht, dieser hat bei der Rechtsantragsstelle widersprochen, da er vier kinder hat und momentan noch arbeitslos ist. jetzt weiß ich sicher dass er nen job seit märz hat.
aber meine Frage es erging beschluss, dass das konto unpfändbar usw. ist. die Kosten des verfahrens trägt der schuldner.
welche kosten kann ich denn nun gegen den schuldner bei gericht festsetzen lassen??
die GG 2300 oder die VG 3309????
danke im voraus
refa22
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 26
Registriert: 28.04.2009, 16:09
Wohnort: Vogtland

#2

25.06.2009, 09:04

Die VG 3309. Warum eine Geschäftsgebühr nach 2300?
cherry
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 03.03.2009, 10:57
Wohnort: Bayern

#3

25.06.2009, 09:05

danke, ja weiß eben auch net.
aber dann nur die 3309 für zv oder auch die für ev???
ich sitz grad auf der leitung??
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#4

25.06.2009, 09:21

Guten Morgen,

ja, wenn du beantragt hast, dass er die EV abgeben soll oder das Vermögensverzeichnis durchgearbeitet hast, dann kannst du die Gebühr natürlich auch festsetzen lassen.

Alle ZV-GEbühren die entstanden sind, inklusive Gerichtsvollzieher und Gerichtskosten...

Klar?
cherry
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 03.03.2009, 10:57
Wohnort: Bayern

#5

25.06.2009, 09:38

ok, dann hab ichs jetzt falsch gemacht. ich hab nur - die zv 3309 abgerechnet.
ich weiß net, was ich machen soll. auf dauer gehts so nicht mehr weiter, ich bin ganz alleine hier, da mein chef alles diktiert, hab ich das meiste vergessen. wenn mir jemand das so wie hier erklärt, dann ist mir auch alles klar.
ich befürchte fast, dass er jetzt meinen falschen antrag unterschreibt ohne zu lesen und später war ichs dann, ich änder denn trotz unterschrift ab.
danke schön.
noch ne frage: es war so, dass er ja gegen unseren pfüb widersprochen hat. wir natürlich vorher das VermVerz erhalten haben. dann antrag so:
3309 zv + 3309 ev + Put + 19 % + GVZ kosten - GK Pfüb???
Jara
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1187
Registriert: 23.09.2005, 09:48
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Wohnort: NRW

#6

25.06.2009, 10:02

würde ich sagen, ja, wenn du vohrer keinen ZV-Auftrag gemacht hast.

sag deinem chef doch du hätttest gemerkt, dass due was vergessen hast, ist das so schlimm?
cherry
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 34
Registriert: 03.03.2009, 10:57
Wohnort: Bayern

#7

25.06.2009, 14:32

so mein antrag war richtig. da ich vorher komb. sachpf. hatte.
danke
Antworten