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Terminsgebühr im vereinfachten Verfahren?

Verfasst: 24.06.2009, 16:33
von Princess
Also,
Es gab einen VB gegen den wir einspruch eingelegt haben,
dann wurde im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden.
Entsteht dann eine Terminsgebühr?

Verfasst: 24.06.2009, 17:11
von Mops
Ich gehe davon aus, dass es sich um ein schriftl. Verfahren im Einverständnis der Parteien handelt: dann gilt 3104 Nr.1 Alt. 1, also TG entsteht.

Verfasst: 24.06.2009, 22:33
von avvocatissimo
Das vereinfachte Verfahren ist in § 495 a ZPO geregelt und hat nichts mit der Entscheidung im schriftlichen Verfahren aufgrund übereinstimmender Parteizustimmungserklärungen zu tun. Der diesbezügliche Anfall der TG ist jedoch ebenfalls in Nr. 3104 I 1 geregelt.