Terminsgebühr im vereinfachten Verfahren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Princess
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#1

24.06.2009, 16:33

Also,
Es gab einen VB gegen den wir einspruch eingelegt haben,
dann wurde im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden.
Entsteht dann eine Terminsgebühr?
Mops
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#2

24.06.2009, 17:11

Ich gehe davon aus, dass es sich um ein schriftl. Verfahren im Einverständnis der Parteien handelt: dann gilt 3104 Nr.1 Alt. 1, also TG entsteht.
avvocatissimo
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#3

24.06.2009, 22:33

Das vereinfachte Verfahren ist in § 495 a ZPO geregelt und hat nichts mit der Entscheidung im schriftlichen Verfahren aufgrund übereinstimmender Parteizustimmungserklärungen zu tun. Der diesbezügliche Anfall der TG ist jedoch ebenfalls in Nr. 3104 I 1 geregelt.
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