Terminsgebühr auch aus Wert d. nicht-anhängigen Ansprüche

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sonnenblume25
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#1

24.06.2009, 15:06

Gerade wurde mein Kfa moniert, weil ich die Terminsgebühr auch aus dem Wert der nicht-anhängigen Ansprüche (die im Termin ja mitverhandelt und schließlich durch Vergleich erledigt wurden) geltend gemacht hab :!:

Als Grund haben sie angegeben, dass im Termin die ANTRÄGE aus der Klageschrift gestellt wurden. Aber das ist doch nicht ausschlaggebend oder doch? Bin bisher immer durchgekommen mit der erhöhten TG.

Kann mir vielleicht bitte jemand sagen, wo das ausdrücklich steht? Hat jmd. zufällig grad einen "Mustertext" parat, wie ich meinen Kfa begründen könnte?
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jojo
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#2

24.06.2009, 15:13

Maßgeblich ist, ob ein unbedingter Klageauftrag bestand.
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#3

24.06.2009, 15:18

ja, so gesehen hatten wir den
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#4

24.06.2009, 15:19

wie wärs einfach mit einem Hinweis auf das Gesetz, RVG VV Nr 3104 (2).

Sonst sieh mal im RVG Kommentar, <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 18. Aufl. RN 100 ff zu 3104
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#5

24.06.2009, 15:20

Maßgeblich ist, ob ein unbedingter Klageauftrag bestand.
wofür soll das denn sein? Höchstens für die VG. Aber für die TG ist das uninteressant.
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#6

24.06.2009, 15:24

Mops, so hab ich das auch in Erinnerung...

Für die TG ist doch nur wichtig, ob drüber verhandelt wurde oder nicht, oder?

Und die Anträge aus der Klage stellt man ja immer, (war der SW natürlich niedriger) sonst wären es ja keine NICHT-anhängigen Ansprüche mehr :klugscheiss

Oder etwa nicht??

<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> ist ne gute Idee
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#7

24.06.2009, 15:35

wofür soll das denn sein? Höchstens für die VG. Aber für die TG ist das uninteressant.
Natürlich ist das auch für die TG wichtig. Wenn der RA keinen unbedingten Klageauftrag hatte, kann er aus dem nicht rechtshängigen Wert auch keine Gebühren berechnen.
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#8

24.06.2009, 15:41

Was ist das für ein Quatsch??? Der RA braucht keinen Klageauftrag um für eine noch nicht rechtshängige Sache eine TG zu verdienen wenn er in einem anderen, bereits ger. anhängigen Verfahren einen Vergleich schließt, der auch diese Forderung umfasst.
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jojo
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#9

24.06.2009, 15:41

Da hier die Vorbemerkung 3 III gilt, entsteht die Terminsgebühr bei Gespächen zur Vermeidung eines Rechtsstreits. Kein Klageauftrag, keine Vermeidung sondern 3104 3.

Kein Quatsch, sondern Gesetz
Zuletzt geändert von jojo am 24.06.2009, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
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#10

24.06.2009, 15:41

Also der Klageauftrag war unbedingt.

Aber es hat doch nichts mit den ANTRÄGEN zu tun oder?

Hm, wer hat eurer Meinung nun Recht? Gegner oder wir?
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