Abrechnung Schutzschrift - RSV zahlt nicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lady_lydili
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#1

24.06.2009, 09:54

hallo ihr lieben!

ich werde gleich bekloppt mit der rsv mit drei buchstaben :feuer

ich hab ne geschäftsgebühr und ne verfahrensgebühr abgerechnet. außergerichtliche tätigkeit und dann schutzschrift eingereicht.

jetzt schreiben die mir doch im ernst das zurück: "Solange die Gegenseite nicht gerichtlich gegen unseren Mandanten vorgeht, ist auch keine Wahrnehmung der Interessen unseres VN vor Gericht notwendig".

Hallo? Merken dies noch?

Hab auch schon den ARB-Kommentar vor mir liegen, aber weiß gar nicht so recht, wo ich nachschauen soll.

Was würdet ihr antworten?
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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#2

24.06.2009, 09:56

Worum gehts denn überhaupt in der Sache? Wäre ggf. hilfreich zu wissen ;)
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lady_lydili
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#3

24.06.2009, 10:03

Ach ja...sorry. Es geht um zwei Nachbarn. In früheren Zeiten wurde schon einmal per Urteil der Abstand zwischen deren Häusern festgelegt. Nun will der eine sein Haus isolieren und würde den Abstand halt verkleinern. Das will der andere nicht. Schriftwechsel hin und her und dann halt ne Schutzschrift, weil die Gegenseite drohte, dass trozdem zu machen....
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#4

24.06.2009, 10:06

Hmm dann verstehe ich die Reaktion der RS allerdings nicht wirklich. Ich kenne deren AGBs auch nicht und die Police eures Mandanten ebenfalls nicht. Es müsste hier m. E. von dir/euch geprüft werden, was in den AGBs bzw. in der Police steht. Ggf. gibts da irgend eine Klausel, kommt ja öfter mal vor.

*edit*
Obwohl, wenn ich überlege, vllt. hat die RS doch recht. Es gab ja noch keinen konkreten Anlass dafür, eine Schutzschrift einzureichen. Erst wenn der erste Handschlag der Gegenseite getan ist würde m. E. eine Schutzschrift vonnöten (und ggf. auch erst zulässig) sein.

Will mich da allerdings nicht festlegen...
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#5

24.06.2009, 10:12

Wenn der Gegner das mit der Isolierung machen wollte, warum habt ihr dann eine Schutzschrift gemacht? Hättet ihr dann nicht die einstweilige Verfügung beantragen müssen? Oder verstehe ich den Sachverhalt jetzt nicht :roll
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#6

24.06.2009, 10:23

Ne, das mit der Schutzschrift war schon richtig. Der Sachverhalt ist sehr verwirrend.

@LuzZi: Aber ne Schutzschrift ist eben dazu da, den "ersten Handgriff" abzuwehren. Schutz!
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#7

24.06.2009, 10:25

Ja ich weiß, habs nur gerad nicht ganz zuordnen können. Hab sowas - ob mans glaubt oder nicht - in 9 Jahren noch nie gehabt. *gg*

Na ja, dann kannst du ja den ersten Teil meiner Antwort immerhin verwenden :P ;)
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#8

24.06.2009, 10:27

Verwirrend, da haste aber recht, dann erklär es doch noch mal. Wenn euer Mandant das verhindern wollte, daß der Gegner die Iso macht, dann hättet ihr keine Schutzschrift machen müssen, die ist ja als Vorabgegenmittel gegen die einstweilige Verfügung gedacht, sondern selber eine solche beantragen müssen.

Die meisten RSV zahlen erst, wenn es soweit ist, also nicht für die Abwehr gegen was, was noch nicht eingetreten ist, sondern erst, wenn Klage pp. der Gegenseite wirklich erhoben wurde.
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