Abrechnung außgerichtl.Tätigkeit,Schiedsverfahren,gerichtl.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Zeugin
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#1

23.06.2009, 15:44

Hallo,

ich muss heute schon den ganzen Tag Kostenrechnungen schreiben. Nun bin ich bei ner Sache wo ich ein totales Brett vorm Kopf hab. Ich hoffe mir kann jemand helfen...


Also wir haben zunächst außergerichtlich in einer Nachbarschaftssache den Gegner ein Aufforderungsschreiben geschickt. Da dieser nicht bereit war sich irgendwie zu einigen wurde das Schiedsverfahren eingeleitet. Für die außergerichtliche Tätigkeit und das Schiedsverfahren ist der STreitwert 5.000,00 €. Der Gegner ist zu dem Gütetermin gar nicht erst erschienen, so dass keine Einigung zustande kam und wir eine Klage eingereicht haben. Es fand dann noch ein Gerichtstermin statt und es wurde sich geeinigt. Der Streitwert wurde auf 2.000,00 € festgesetzt.

So nun zu meinem Problem: Die Abrechnung :?

Als erstes würde ich
1,3 Geschäftsgebühr (5.000,00 €)
PUK
Ust

dann das Schiedsverfahren
1,5 Verfahrensgebühr (5.000,00 €)
abzügl. 0,65 Gebühr gem. Anrechnung
(wegen Terminsgebühr weiß ich auch gerade nicht hab so selten nen Schiedsverfahren zum abrechnen,da muss ich mal im RVG nachher gucken)
PUk
UST

so und nu weiß ich wirklcih nciht weiter wie ich weiter abrechne
streitige Verfahren ist ja 2.000,00 € festgesetzt worden
1,3 Verfahrensgebühr aus Wert 2.000,00 €
und nu hörts auf bei mir bezüglich der Gegenstandswerte und der Anrechnung, welchen Gegenstandswert ich da nehme oder wie man das macht. :oops:

Das ist sicher total simpel aber ich komme einfach nicht drauf. Kann mir da jemand weiterhelfen? Das wäre super :)
gkutes

#2

23.06.2009, 15:55

ich würde es so machen:
1,3 VG aus 2000
-0,75 GG aus 2000
1,2 TG aus 2000
1,0 EG aus 2000
Mistfratz
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#3

23.06.2009, 16:06

Ja, genau so würd ichs auch machen, wir hatten das erst kürzlich und das war ok so.
gkutes

#4

23.06.2009, 16:19

und mE keine TG im Schiedsverfahren.... oder doch?
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Zeugin
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#5

23.06.2009, 16:24

Ich hab bei mir mal in ner Vorlage geguckt da wurde die TG im Schiedsverfahren nicht abgerechnet aber das soll nix heißen, schließlich hat die meine Chefin gemacht und die hat da nicht sooo wirklich Ahnung. Wenn ich sie frage kommt dann ein "Prüfen Sie das mal"
gkutes

#6

23.06.2009, 16:26

naja-meist wird ja die Meinung vertreten, die TG steht im Teil 3 also kann sie nur mit einer Gebühr ab Nr. 3000 zusammen anfallen =) also TG nicht im Schiedsverfahren
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