Terminsgebühr bei Vorverfahren § 15 EGZPO

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Susanne3003
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#1

23.06.2009, 09:04

Hallo,

brauche mal wieder Eure Hilfe. Hatten in einem Nachbarschaftsstreit verschiedene Vorverfahren nach § 15 EGZPO. Habe hierfür eine 1,3 Gebühr nach 2403 RVG berechnet. Teilweise haben wir an den Terminen des Vorverfahrens teilgenommen. Kann ich hierfür eine 1,2 Terminsgebühr berechnen, auch wenn im Hauptsacheverfahren auch eine 1,2 Gebühr anfällt? Und muß ich die Gebühr nach 2403 auf die Verfahrensgebühr nach 3100 anrechnen? Da wir hier in Niedersachsen wohnen, unser Mandant aber in Sachsen-Anhalt, haben wir mit diesem Vorverfahren noch nie etwas zu tun gehabt.

Lieben Dank für Eure Hilfe,
einen sonnigen Tag
Susanne
gkutes

#2

23.06.2009, 10:52

Habe hierfür eine 1,3 Gebühr nach 2403 RVG berechnet.
2403 gibt es gar nicht mehr! ist seit 2006 schon 2303. außerdem gibt es eine 1,5 gebühr

und - nein - ich denke es gibt keine TG. die gibt es ja erst gerichtlich, also im Teil 3 VV RVG

und - ja - es wird angerechnet, guggst du Vorbemerkung 3
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