Streitwert Scheidungsfolgesachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

19.06.2009, 13:19

Also in dieser Sache geht es um folgende Scheidungsfolgesachen:

Unterhalt -> 300,00 €
Nutzungsentschädigung für Wohnung -> ? (keine Ahnung wie man das berechnet)
Hausrat -> Mann sagt, Frau darf mitnehmen was sie will
Haus -> 400.000,00 € Kaufpreis beide einig
Nachehelicher Unterhalt -> noch keine Regelung/Berechnung
Zugewinn -> verzichtet

Ich habe absolut keinen Plan, wie ich den Streitwert berechnen soll ?! Das einzige was ich weiß ist, dass die Werte zusammengerechnet werden und man den Unterhalt x12 nimmt...kann mir damit jemand helfen oder is das jetz total unverständlich (wie für mich :P )
Mops
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#2

19.06.2009, 13:46

Unterhalt: Jahresbetrag
Nutzungsentschädigung: Jahresbetrag 1/2 Nettomiete
Hausrat: schätzen (Mdt. wird doch wohl wissen, was Hausrat Wert ist)
Haus: Verkehrswert
nachehelicher UH: ??? wenn noch nicht geregelt, keine KR
Zugewinn: schätzen
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#3

19.06.2009, 14:01

Achduje, da komm ich bei uns auf einen Wert von über 350.000,00 € o.O
Das kann doch nicht stimmen oder?!
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