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Hebegebühr versteuert?

Verfasst: 19.06.2009, 09:33
von RA-Fee
Hallo,
wir haben bislang nie die Hebegebühren in Abzug gebracht, also sehr viel Geld verschenkt! Nun haben wir damit angefangen. Jetzt meine Frage, ist die Hebegebühr zu versteuern?

Verfasst: 19.06.2009, 10:04
von Supersekretärin
Also ich mein, klar wird die Hebegebühr versteuert. Is ja ne ganz normale Gebühr, die ihr einnehmt, also Ust drauf!

Verfasst: 19.06.2009, 10:04
von Christina83
So isses!

Verfasst: 19.06.2009, 10:09
von kitte-kat
auf jeden fall versteuern

Verfasst: 19.06.2009, 10:57
von Bibi
Jenau, immer schön mit Märchensteuer abrechnen

Verfasst: 19.06.2009, 14:49
von RA-Fee
:thx

Verfasst: 05.10.2009, 11:39
von blume21
Hallo zusammen,

kann ich dann auch noch Auslagen nach 7002 VV RVG dazurechnen ode nur die Ust?
Und gilt das dann für jeden Zahlungseingang?

Verfasst: 05.10.2009, 11:42
von LuzZi
VV 1009, Abs. 3:

Ist das Geld in mehreren Beträgen gesondert ausgezahlt oder zurückgezahlt, wird die Gebühr von jedem Betrag besonders erhoben.

Zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, ist ja eine ganz normale Gebühr.

Verfasst: 07.10.2009, 18:28
von blume21
super vielen Dank :-D

Verfasst: 08.10.2009, 01:01
von Nauja
LuzZi hat geschrieben:Zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, ist ja eine ganz normale Gebühr.
Mehrwertsteuer natürlich, aber Auslagen?
Ich setze keine an, denn an Auslagen entstehen i.d.R. nur die 0,55 EUR Porto, die für die Übermittlung der Rg. anfallen. Und die Übermittl. der Rechnung kann nicht zulasten des Auftraggebers gehen.