Laut Enders, RVG für Anfänger, 13. Auflage, Rd-Nr. 397, ist die Hebegebühr bei der Berechnung der Auslagenpauschale 7002 VV RVG zu berücksichtigen. Es ist selbstverständlich USt zu berechnen.
Gruß Carmen
Hebegebühr versteuert?
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- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Hebegebühr ist doch eine ganz normale Gebühr, ergo bekommst du doch auch die Auslagen nach 7002.Nauja hat geschrieben:Mehrwertsteuer natürlich, aber Auslagen?LuzZi hat geschrieben:Zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, ist ja eine ganz normale Gebühr.
Ich setze keine an, denn an Auslagen entstehen i.d.R. nur die 0,55 EUR Porto, die für die Übermittlung der Rg. anfallen. Und die Übermittl. der Rechnung kann nicht zulasten des Auftraggebers gehen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.