Hebegebühr versteuert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Carmen1975
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#11

08.10.2009, 06:21

Laut Enders, RVG für Anfänger, 13. Auflage, Rd-Nr. 397, ist die Hebegebühr bei der Berechnung der Auslagenpauschale 7002 VV RVG zu berücksichtigen. Es ist selbstverständlich USt zu berechnen.

Gruß Carmen
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#12

08.10.2009, 09:04

Nauja hat geschrieben:
LuzZi hat geschrieben:Zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, ist ja eine ganz normale Gebühr.
Mehrwertsteuer natürlich, aber Auslagen?
Ich setze keine an, denn an Auslagen entstehen i.d.R. nur die 0,55 EUR Porto, die für die Übermittlung der Rg. anfallen. Und die Übermittl. der Rechnung kann nicht zulasten des Auftraggebers gehen.
Die Hebegebühr ist doch eine ganz normale Gebühr, ergo bekommst du doch auch die Auslagen nach 7002.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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