Mdt. Unternehmer, Beratung abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
kitte-kat
Forenfachkraft
Beiträge: 127
Registriert: 13.06.2008, 17:03

#1

17.06.2009, 17:52

Hallo ihr Lieben und allwissenden Helfer :-)
Wir vertreten einen Mandanten, welcher Unternehmer ist (selbständig mit Praxis für Physiotherapie)
Unser Chef fertigt - wie immer - nie Gebührenvereinbarungen. Ich soll eine Pauschale von nicht mehr als 190 EUR netto abrechnen.
Schreib ich dann "Pauschale gem. § 34 RVG" oder wie?!
Find leider nichts im Net.
Danke vorab
[img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a030.gif[/img] tue was du willst, aber schade keinem [img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a025.gif[/img] [img]http://www.cosgan.de/images/kao/verschiedene/c030.gif[/img]
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#2

17.06.2009, 18:01

Wir schreiben immer nur:

Rechtliche Beratung gemäß Vergütungsvereinbarung vom....
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
kitte-kat
Forenfachkraft
Beiträge: 127
Registriert: 13.06.2008, 17:03

#3

17.06.2009, 18:16

naa gut, dann mach ich das auch mal so ;-)
[img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a030.gif[/img] tue was du willst, aber schade keinem [img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a025.gif[/img] [img]http://www.cosgan.de/images/kao/verschiedene/c030.gif[/img]
Antworten