Hallo,
ich weiß man erhält eine Gebühr wenn man die Ermittlingsakte für die Gegnerische Versicherung einholt. War das nicht irgendwie eine Pauschalgebühr von 25 €?
Gebühr für die Einholung der Ermittlugsakte für die gegn. RV
wir nehmen 30,00 EUR zzgl. Fotokopien und USt.
Hat unser Chef beim Fachlehrgang für Verkehrsrecht beigebracht bekommen
Hat unser Chef beim Fachlehrgang für Verkehrsrecht beigebracht bekommen
[img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a030.gif[/img] tue was du willst, aber schade keinem [img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a025.gif[/img] [img]http://www.cosgan.de/images/kao/verschiedene/c030.gif[/img]
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wir nehmen 26,00 EUR zzgl. Fotokopie und Ust.
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Wir nehmen auch 26,00 EUR, aber wenn es auch mit 30,00 EUR zu funktionieren scheint, werde ich das das nächste mal so angeben.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
BGH - Beschluss vom 25.04.2007 - VI ZB 66/06
Entscheidung “Zur Pflicht eines Rechtsanwalts, die Eintragung des Fristendes für eine Berufungsbegründung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wenn ihm die Handakten aufgrund einer notierten Vorfrist vorgelegt wird”.
Wird der Versicherung ein Auszug aus der Ermittlungsakte zur Verfügung gestellt, ist eine Pauschale in Höhe von 30,00 € zu berechnen.
Entscheidung “Zur Pflicht eines Rechtsanwalts, die Eintragung des Fristendes für eine Berufungsbegründung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wenn ihm die Handakten aufgrund einer notierten Vorfrist vorgelegt wird”.
Wird der Versicherung ein Auszug aus der Ermittlungsakte zur Verfügung gestellt, ist eine Pauschale in Höhe von 30,00 € zu berechnen.
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das erstere quasi überlesen
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