Antrag auf Festsetzung der Vergütung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Trotzki
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#1

17.06.2009, 15:33


Kann mir jemend erklären, wie so etwas aussieht?
Wo finde ich ein Muster eines solchen Kostenfestsetzungsantrages?

Wo finde ich die Gebührensätze in der ZPO?

Zuletzt geändert von Trotzki am 17.06.2009, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
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lady_lydili
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#2

17.06.2009, 15:38

das ist an sich ein ganz normaler KFB, eben nur nach § 11 RVG gegen den eigenen mandanten...
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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lady_lydili
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#3

17.06.2009, 15:39

In dem Rechtsstreit .............. wird beantragt,
- die Kosten gem. § 11 RVG gegen den Auftraggeber festzusetzen. Dieser hat eine dem § 13 RVG entsprechende Berechnung erhalten.
- auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag mit 5 % Zinsen über dem Basissatz seit dem Eingang dieses Antrags verzinst wird (§ 104 ZPO).
- dem Unterzeichner eine vollstreckbare Ausfertigung des Festsetzungsbeschlusses zu erteilen.
- den Zeitpunkt der Zustellung zu bescheinigen.

Dann die Rechnung und die Angabe wegen Vorsteuerabzugsberechtigung.


...oder suchfunktion benutzen :-)
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#4

17.06.2009, 16:04

Ist der Text, den Du in der zweiten Mail gesendet hast, ein Mustertext?
Kann der vielleicht von RA zu RA ein wenig unterschiedlich sein?

Danke erst einmal für Deine Botschaft.
gkutes

#5

17.06.2009, 16:22

selbstverständlich kann der von anderen programmen ein wenig anders aussehen.

einfach euren "normalen" kfb hernehmen und statt § 104 zpo dann § 11 RVG schreiben
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#6

17.06.2009, 16:48

Ist denn mit der Überschrift überhaupt ein VFA gemeint oder die PKH-Vergütung? Möglich ist bei "Vergütung" beides... :roll:
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#7

17.06.2009, 17:55

hier steht Versetzung der Vergütung
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#8

17.06.2009, 21:35

Wohl nicht Versetzung, sondern Festsetzung. :wink:

Wenn PKH nicht mit reinspielt, dann sollte es in der Tat ein Verfahren nach § 11 RVG sein.
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#9

18.06.2009, 07:55

Wir haben in letzter Zeit häufiger Zwangsvollstreckungskosten festsetzen lassen. Es ist ein ganz normaler Kostenfestsetzungsantrag. Nur hier werden noch einmal separate Zustellungskosten in Höhe von 3,.... € erhoben. Ändert sich von Gericht zu Gericht. Wieso hierfür Gebühren anfallen, konnte und wollten die zuständigen Mitarbeiter beim Gericht nicht erklären. Auch keine Gesetzesgrundlage warum hier separate Zustellungskosten entstehen und im normalen Kostenfestsetzungsverfahren nicht. Verstehe ich nicht so ganz.
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