BGH Urteil zu den Fahrtkosten bei PKH?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
kr
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#1

17.06.2009, 10:14

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Chefin erinnert sich, dass kürzlich (vor ca. 3/4 Jahr?!) :roll: der BGH entschieden hat, dass die Absetzung von Fahrtkosten bei der PKH-Rechnung nicht mehr zulässig ist.
(Wohl auch nicht wenn man zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts zugeordnet wurde).
Nun meine Frage: Kann mir jemand sagen, ob es das tatsächlich gibt, bzw. wo ich das finde? Auf der Internetseite des BGH bin ich leider auch nicht fündig geworden.

Achja: Es wäre übrigens eilig, weil ich es für eine Fristsache benötige, die heute FA hat :oops:


Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
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jojo
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#2

17.06.2009, 11:03

Autsch meine Augen, sollte eine Sonnenbrille tragen.

Kenn ich nicht, aber: Wenn nur ortsansässiger Anwalt, gibts keine Reisekosten, da keine Reise vorliegt.

Und im übrigen gibts keinen ortsansässigen Anwalt mehr, sondern einem im Gerichtsbezirk zugelassenen Anwalt, ein Blick ins Gesetz hilft da ;-)

Und für den können in der Tat Reisekosten anfallen.
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Xuka
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#3

17.06.2009, 11:09

Und im übrigen gibts keinen ortsansässigen Anwalt mehr, sondern einem im Gerichtsbezirk zugelassenen Anwalt, ein Blick ins Gesetz hilft da
dort ist von niedergelassenen Anwälten die Rede, zugelassen sind die nämlich deutschlandweit ;-)
kr
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#4

17.06.2009, 11:24

Also gut:
Wir sind wortwörtlich "zu den Bedingungen eines in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet.

Ich weiß auch, dass dann theoretisch keine Fahrtkosten anfallen, usw.

Aber das soll sich ja eben geändert haben?! Wisst ihr da was drüber?
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jojo
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#5

17.06.2009, 11:37

Seid ihr am Ort des Gerichts: Keine Reisekosten

Seid ihr an einem anderen Ort des Gerichtsbezirks: Reisekosten

Seid ihr sonstwo, wo man pink schreibt: Reisekosten vom weitesten Ort des Bezirks zum Gericht.

Et Xuka: Du hast latürnich Recht.
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#6

17.06.2009, 14:16

Dann mal nicht pink, Jojo:

Was meinst du mit sonstwo?

Lage wie folgt: das AG bei dem die Sachen anhängig war, gehört zu unserem OLG Bezirk (Nbg), ist aber ein eigenständiges AG.

Ich hatte die Reisekosten ja schon drin, der Rechtspfleger (böse Typen :wink: ) hat sie mir aber rausgestrichen... dann hab ich mich gegenüber dem Rechtspfleger wohl etwas weit aus dem Fenster gelehnt und gesagt (telefonisch) dass es da ein neues BGH Urteil gibt und diese mit reingehören... jetzt will er dazu eine schriftliche Stellungnahme :roll: BIS HEUTE!

Also helft mir mal... was würdet ihr machen? Einfach des lieben Frieden willens rauslassen? Ich kann das entsprechende Urteil (das es ja lt. meiner Chefin gibt) einfach nicht finden!!!
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#7

17.06.2009, 14:32

Gibts m.E. auch nicht, oder ist mir zumindest nicht bekannt.

In welchem Bereich seid ihr denn niedergelassen ? Gehört das AG noch dazu ?

Falls ja Reisekosten, falls nein Reisekosten von dem Ort an, an dem der Gerichtsbezirk des AG beginnt.

Tja, ich mag auch so Leute, die sich bei mir aus dem Fenster lehnen, die bekommen immer ganz nette Zwischenverfügungen.

Im übrigen Dank von meinen altersschwachen Augen...
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#8

20.06.2009, 18:09

Das sehe ich leicht anders: Auch wenn es die Einschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA" nicht mehr geben sollte, ist man an den Beiordnungsbeschluss gebunden. In meinem Beritt wird ebenfalls weiterhin diese Einschränkung ausgesprochen und dann gibt es auch keinerlei Reisekosten.
~ Grüßle ~
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#9

21.06.2009, 07:32

Dann nimm den Richtern mal den alten Vordruck weg und lege denen einen aktuellen hin. :mrgreen: Wird von denen sowieso keiner merken...
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#10

21.06.2009, 09:29

jojo hat geschrieben:Dann nimm den Richtern mal den alten Vordruck weg und lege denen einen aktuellen hin. :mrgreen: Wird von denen sowieso keiner merken...
Das ist bei uns keine Sache des Formulars, sondern des Kopfes. Die Einschränkung wird immer hübsch per Hand zugesetzt.
Im Übrigen ist die jetzige (Nicht-)Anwendung der Einschränkung ja auch alles andere als nicht umstritten... :roll:
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