Einigungsgebühr VV-Nr. 1000

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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happykitcat
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#1

21.11.2005, 15:24

Hallo,

ich "streite" :wink: mich gerade mit meinem Chef wegen einer Abrechnung in einer Beratungssache / außergerichtlichen Vertretung wegen der Einigungsgebühr.

Folgender Sachverhalt:

Gegen unseren Mandanten hat ein Unternehmen 1990 einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und diesen nun bei der Schufa eintragen lassen. Unser Mandant will seine Schufa-Eintragung bereinigen lassen und wir treten somit mit dem Gläubiger / dessen Inkassobeauftragten in Kontakt und schließen eine Ratenzahlungsvereinbarung über einen Teilbetrag. Damit wird die Forderung bei der Schufa als erledigt erklärt.

Nun soll ich abrechnen. Mein Chef ist der Meinung, dass wir hier nur 1,0 Einigungsgebühr nehmen können. Ich hingegen bin der Meinung, dass ich 1,5 Einigungsgebühr nehmen kann, da ich mich ja nicht in einem gerichtlichen Verfahren befinde, in dem die Forderung rechtshängig ist.

Wie seht ihr die Ganze Sache.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
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Schnecke
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#2

21.11.2005, 16:22

Hallo Katja,

meines Erachtens bekommst Du eine 1,5 Gebühr. Ich rechne diese Gebühr auch ab, z. B. bei Ratenzahlungsvereinbarungen in der Zwangsvollstreckung.

LG
Nadine :banane
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#3

21.11.2005, 18:39

Also sind wir schon zu zweit.

:thx für deine schnelle Antwort.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
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wifey
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#4

21.11.2005, 20:41

Hallo Katja, :wink2

ich erhöhe um 1, bin nämlich auch für ne 1,5 Gebühr. :dafuer
Hatte letztens erst die Diskussion mit unserer Kanzlei gegen den Schuldner und haben uns auf die 1,5 geeinigt :-)
Viele Grüße

ich
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