Hallo,
ne Frage: Kann ich bei einem KfA gegen den Mandanten die vorgerichtlichen (1,3) festsetzen lassen?
Gruß
Caro
vorgerichtliche Kosten
NEIN!
und zwar in keinem KFA / KAA
die GG musst du dann (glaub ich) per MB geltend machen
und zwar in keinem KFA / KAA
die GG musst du dann (glaub ich) per MB geltend machen
GG hat NIEMALS was in nem KFA / KAA verloren!!Kann ich bei einem KfA gegen den Mandanten die vorgerichtlichen (1,3) festsetzen lassen?
die GG musst du dann (glaub ich) per MB geltend machen
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
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Na, niemals ja nun nicht: Man kann sie herrlich zur Hälfte abziehen..
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
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