Terminsgebühr bei Telefonat mit Richter?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
olletrulla
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 08.06.2009, 13:27
Wohnort: Thüringen

#1

08.06.2009, 13:46

Hallo allerseits,

ich bin ganz neu hier und habe mich gerade angemeldet, weil ich ganz dringend mal was fragen muss. Bisher habe ich immer fleißig in euren Beiträgen gelesen, wenn ich mal ein Problemchen hatte, und auch meist eine Lösung oder Erklärung gefunden - also DANKE schonmal dafür! :D

Ich bin im öff. Dienst in einem Fachdienst Recht und muss seit einiger Zeit Anwaltsrechnungen prüfen, habe aber außer einem Hartmann (der mir meist nicht viel weiter hilft :? ) keinerlei Literatur zur Verfügung.

So, hier nun meine Frage:

Im Sozialgerichtsverfahren hat ein Anwalt mit dem Richter am SG telefoniert und den Fall besprochen. Der Richter hat sich auch darüber geäußert, wie er den Fall so sieht.

Ist dann allein dafür eine Terminsgebühr ansetzbar?
Ich habe bisher immer nur telefonische Besprechung mit der Gegenseite als gebührenauslösendes Moment gekannt, aber ein Telefonat mit dem Gericht? Bin gerade etwas ratlos... :roll:

Ach ja, falls das Ganze irgendwo schriftlich festgehalten ist, dann gerne auch mit Fundstelle!!!
Danke schonmal!
Lilliy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 22.05.2007, 15:17
Wohnort: Berlin

#2

08.06.2009, 14:14

Gesprächspartner müssen befugt sein, zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens beizutragen, damit der Anfall der Terminsgebühr gerechtfertigt ist.
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#3

08.06.2009, 14:20

Dafür entsteht die Terminsgebühr nicht.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Benutzeravatar
romex
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1375
Registriert: 06.09.2007, 08:50
Wohnort: Berlin

#4

08.06.2009, 15:22

ICH würde die TG ansetzen!!!

"Mitwirkung an Besprechungen (auch telefonich), die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sin."
Liebe Grüße,
Bild romex
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#5

08.06.2009, 15:25

Ich nicht, da der Richter ja "nix" zur Erledigung des Rechtstreits beiträgen kann.

Anders, wenn die Besprechung im ansonsten leeren Sitzungssaal stattfindet.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
romex
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1375
Registriert: 06.09.2007, 08:50
Wohnort: Berlin

#6

08.06.2009, 15:28

Stopp... mal eine andere Frage: Welche verfahrensbeendende Maßnahme wurde vorgenommen???
Liebe Grüße,
Bild romex
gkutes

#7

08.06.2009, 15:29

"ohne Beteiligung des Gerichts" steht da aber auch noch in der Vorbemerkung.
mE keine TG
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#8

08.06.2009, 16:01

Nur weil der Anwalt mit dem Richter telefoniert und mitteilt wie er den Fall so siehtn entsteht KEINE Terminsgebühr!!!
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#9

08.06.2009, 20:00

Allein ein bloßes Sachstandsgespräch löst keine Terminsgebühr aus. Wenn z.B. über einen möglichen Vergleich gesprochen wurde, kann sie sehr wohl anfallen. Urteil hab ich grad nicht zur Hand, Script liegt im Büro. Reich ich morgen nach *Knotenintaschentuchmach*
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Mary
Forenfachkraft
Beiträge: 211
Registriert: 20.11.2007, 11:08
Wohnort: Hanau

#10

08.06.2009, 23:25

Sie kann anfallen. Es kommt nicht darauf an, dass das Verfahren erledigt wird.
Antworten