einstweiliges verfügungsverfahren im Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ffm007
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#1

04.06.2009, 11:45

hallo,

habe hier zur abrechnung ein einstweiliges verfügungsverfahren im arbeitsrecht liegen. im urteil steht: kläger (gegenseite) trägt die kosten des verfahrens, verfahrenswert 2.380,00.

muss man hier irgend etwas bestimmtes beachten oder kann man wie im normalen zivielrecht abrechnen?

lg, ffm007
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Grübchen
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#2

04.06.2009, 11:48

Ganz normal abrechnen
LG Grübchen
Sophie I
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#3

04.06.2009, 20:47

Also ich würde ganz normal abrechnen.
Xuka
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#4

04.06.2009, 21:33

Willst Du die Kostenfestsetzung beantragen?

Ich denke hier wäre § 12a ArbGG zu beachten...
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