...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Minchen83
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#1
02.06.2009, 13:27
Na Ihr Lieben
Ich wollte mal fragen, wie ihr das handhabt, wenn ihr Pauschalgebühren abrechnen müsst.
Z. B. habe ich jetzt eine Sache, wo ich, wenn normal abrechnen würde, eine GG nehmen würde. Aber ich soll hier 50,00 € pauschal abrechnen.
Würdet Ihr dann die Gebühr gem. § 4 bezeichnen?
Liebe Grüße
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dutzi
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#2
02.06.2009, 14:33
"Gebühr gem. Vereinbarung" schreiben wir immer.
Oder aber einfach nur "Pauschalgebühr"
Schöne Grüßle
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Moli
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#3
02.06.2009, 17:50
Wir schreiben dann "Gebühr gem. Vereinbarung"
Aber "Pauschalgebühr'" geht auch
Gruße
Molia
LG Moli
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Sonnenkind
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#4
02.06.2009, 19:12
Wir schreiben "Beratungsgebühr" § 34 RVG.
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MaLa
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#5
03.06.2009, 08:23
Pauschal gem. Vereinbarung § 4 RVG