Hallo:
Ich brauche Hilfe!!! Wie errechne ich den Gegenstandswert des Vergleichs im Arbeitsrecht mit folgenden Kriterien???
1) Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist.
2) Abfindung in Höhe von 8.250,00
3) gutes zeugnis
Wie ist der gegenstandswert??? Also wieviele Gehälter für die Punkte 1-3?
Danke schon mal!
LG
Wie berechne ich den GW. des Vergleichs im Arbeitsrecht?
- claudiwitten
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- Grübchen
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Warum lässt Du das nicht vom Gericht festsetzen? Dann hast Du es ganz genau geht schnell und machst nix falsch da hier vielleicht auch ein Mehrvergleich vorliegt.
LG Grübchen
So würde ichs auch machen.Grübchen hat geschrieben:Warum lässt Du das nicht vom Gericht festsetzen? Dann hast Du es ganz genau geht schnell und machst nix falsch da hier vielleicht auch ein Mehrvergleich vorliegt.
- jojo
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Genau, denn das mit dem Zeugnis ist nicht so ohne: Da gibts von einem Monatsgehalt bis zu 25 %.
Die Abfindung bleibt übrigens außen vor.
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- claudiwitten
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Danke alle zusammen!!!
- sunshine24
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Bei uns hat das Gericht letztens für das Zeugnis über einen Monatsgehalt festgesetzt. Wir haben natürlich nicht gemeckertDa gibts von einem Monatsgehalt bis zu 25 %
Aber ich würde auf alle Fälle mir auch ne Streitwertfestsetzung vom Gericht holen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- heicla
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Hinzu kommt noch, wurde bei Klageeinreichung ein Weiterbeschäftigungsantrag gestellt oder nicht. Weil dieser könnte auch noch in den Gegenstandswert einfließen.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)