Wie berechne ich den GW. des Vergleichs im Arbeitsrecht?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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claudiwitten
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#1

27.05.2009, 12:55

Hallo:
Ich brauche Hilfe!!! Wie errechne ich den Gegenstandswert des Vergleichs im Arbeitsrecht mit folgenden Kriterien???

1) Parteien sind sich einig, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist.
2) Abfindung in Höhe von 8.250,00
3) gutes zeugnis

Wie ist der gegenstandswert??? Also wieviele Gehälter für die Punkte 1-3?

Danke schon mal!

LG
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gabrielle
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#2

27.05.2009, 13:03

den Abfindungsbetrag und den GW für die Kündigungsschutzklage, nämlich das 3-fach Montagsgehalt. für das Zeugnis 1-faches Monatsgehalt. Abfindung müsste der Vergleich sein.
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Grübchen
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#3

27.05.2009, 13:17

Warum lässt Du das nicht vom Gericht festsetzen? Dann hast Du es ganz genau geht schnell und machst nix falsch da hier vielleicht auch ein Mehrvergleich vorliegt.
LG Grübchen
Suzu19
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#4

27.05.2009, 13:26

Grübchen hat geschrieben:Warum lässt Du das nicht vom Gericht festsetzen? Dann hast Du es ganz genau geht schnell und machst nix falsch da hier vielleicht auch ein Mehrvergleich vorliegt.
So würde ichs auch machen.
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jojo
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#5

27.05.2009, 13:51

Genau, denn das mit dem Zeugnis ist nicht so ohne: Da gibts von einem Monatsgehalt bis zu 25 %.

Die Abfindung bleibt übrigens außen vor.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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claudiwitten
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#6

27.05.2009, 16:25

Danke alle zusammen!!!
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sunshine24
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#7

27.05.2009, 16:55

Da gibts von einem Monatsgehalt bis zu 25 %
Bei uns hat das Gericht letztens für das Zeugnis über einen Monatsgehalt festgesetzt. Wir haben natürlich nicht gemeckert :wink:

Aber ich würde auf alle Fälle mir auch ne Streitwertfestsetzung vom Gericht holen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
MaLa
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#8

27.05.2009, 17:01

Ja, wenn man auf Nummer sicher gehen will, dann lieber die Streitwertfestsetzung beantragen.

Aber meistens sind es in den genannten Fällen insgesamt vier Bruttomonatsgehälter.
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heicla
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#9

27.05.2009, 17:17

Hinzu kommt noch, wurde bei Klageeinreichung ein Weiterbeschäftigungsantrag gestellt oder nicht. Weil dieser könnte auch noch in den Gegenstandswert einfließen.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
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