Gebühr bei Aktenversendung an gegn. Haftpflicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#11

06.01.2021, 10:13

An wen? Auf Anforderung? Was ist vereinbart? Gib mal einen vollständigen Sachverhalt.
RajaMaja
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#12

06.01.2021, 10:47

Wir vertreten einen Mandanten hinsichtlich einer Unfallangelegenheit. Wir machen für ihn Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend. Die Versicherung hat bei uns einen Aktenauszug angefordert. Uns liegt die Akte zwischenzeitlich vor. Wir scannen die Ermittlungsakten mittlerweile - neben dem Kopieren - ein. Ich würde diese Akte gerne per Email elektronisch an die Versicherung weiterleiten. Wenn ich die per Post versandt habe, habe ich immer die 26,00 € + 12,00 € und Kopiekosten mit MwSt abgerechnet. Meiner Meinung nach dürfte ich wenn ich die Akte elektronisch versende nur die 26,00 € +12 € + MwSt ansetzen, oder ? :D
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Adora Belle
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#13

06.01.2021, 11:09

Die 12 EUR kann nur einmal abgerechnet werden. Entweder hier oder bei der Schadensregulierung. Ihr werdet ja nicht die Akte gesondert für die Gegner-HPV angefordert haben.

Die Kopiekosten nach Nr.7000 Ziffer 1 VV fallen weg, aber es gibt auch noch eine Ziffer 2. Kannst also 5 EUR abrechnen.
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