so ich bräuchte mal wieder eure hilfe, und zwar
wir haben ein aufforderungsschreiben gemacht, anschließlich mahnbescheid, hiergegen hat der gegner widerspruch eingelegt, so dass das verfahren ins streitige verfahren übergegangen ist, jetzt erging vu, da er nicht innerhalb der frist vom gericht reagierte
ich würde so abrechnen, was meint ihr?
verfahrensgebühr nach Nr. 3100
und Terminsgebühr 0,5 nach 3105, 3104
+ gerichtskosten nur für das streitige verfahren
mein chef würde hingegen alles reinmachen, geschäftsgebühr, mahnbescheidsgebühr, verfahrensgebühr, terminsgebühr + auslagen + gerichtskosten (für mb + streitige verfahren)
was meint ihr?bin völlig durcheinander
Kostenfestsetzung / VU
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ja wir haben die gg eingeklagt, das ist ja das ......
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Warum denn TG nach 3104/3105? Ihr hattet doch keinen Antrag auf VU gestellt und ein Termin war auch nicht wenn dann eine 1,0 nach 3305 die muss auf das nachgehende Verfahren dann angerechnet werden oder irre ich mich da?
Zuletzt geändert von Jennifer88 am 26.05.2009, 15:48, insgesamt 1-mal geändert.
also dann die VG reduzieren
mb wird ja im grunde eh voll angerechnet. ich schreib es aber immer mit rein, damit ich nicht die pte vergesse
mb wird ja im grunde eh voll angerechnet. ich schreib es aber immer mit rein, damit ich nicht die pte vergesse
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doch in der anspruchsbegründung, hatten wir ein vu beantragt
und was ist mit der GG?diese sind doch auch im mb bzw. in der anspruchsbegründung drin.....
und was ist mit der GG?diese sind doch auch im mb bzw. in der anspruchsbegründung drin.....
die gg hat im Kfa nichts zu suchen. da kommen nur gerichtliche kosten rein (abgesehen davon, dass ihr die gg ja sowieso eingeklagt habt)
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also demnach??
verfahrensgebühr nach nr. 3100 + terminsgebühr oder?
bzw. die auslagen, die wir noch nicht geltend gemacht haben?
oder
vorab dankeschön fürs beantworten und ein schöner feierabend wünsche ich euch allen![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
verfahrensgebühr nach nr. 3100 + terminsgebühr oder?
bzw. die auslagen, die wir noch nicht geltend gemacht haben?
oder
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ja klar, die verfahrensgebühr müsste man anrechnen auf die geschäftsgebühr hätt ich sowieso gemacht, bzw. war mein gedanke ja auch......
ja die ganzen gerichtskosten?mb + streitige verfahren?
und die ganzen auskunftskosen? wir haben schon einen teil in der anspruchsbegründung mit reingenommen, diese dann nicht oder???
danke bis jetzt !!
ja die ganzen gerichtskosten?mb + streitige verfahren?
und die ganzen auskunftskosen? wir haben schon einen teil in der anspruchsbegründung mit reingenommen, diese dann nicht oder???
danke bis jetzt !!