Kostenfestsetzung / VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Simone12345
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#1

26.05.2009, 15:25

so ich bräuchte mal wieder eure hilfe, und zwar

wir haben ein aufforderungsschreiben gemacht, anschließlich mahnbescheid, hiergegen hat der gegner widerspruch eingelegt, so dass das verfahren ins streitige verfahren übergegangen ist, jetzt erging vu, da er nicht innerhalb der frist vom gericht reagierte

ich würde so abrechnen, was meint ihr?

verfahrensgebühr nach Nr. 3100
und Terminsgebühr 0,5 nach 3105, 3104
+ gerichtskosten nur für das streitige verfahren

mein chef würde hingegen alles reinmachen, geschäftsgebühr, mahnbescheidsgebühr, verfahrensgebühr, terminsgebühr + auslagen + gerichtskosten (für mb + streitige verfahren)

was meint ihr?bin völlig durcheinander
gkutes

#2

26.05.2009, 15:32

gg hättet ihr einklagen müssen

gebühren mb und GK gehören in den Kfa mit rein
Simone12345
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#3

26.05.2009, 15:33

ja wir haben die gg eingeklagt, das ist ja das ......
Jennifer88
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#4

26.05.2009, 15:48

Warum denn TG nach 3104/3105? Ihr hattet doch keinen Antrag auf VU gestellt und ein Termin war auch nicht wenn dann eine 1,0 nach 3305 die muss auf das nachgehende Verfahren dann angerechnet werden oder irre ich mich da?
Zuletzt geändert von Jennifer88 am 26.05.2009, 15:48, insgesamt 1-mal geändert.
gkutes

#5

26.05.2009, 15:48

also dann die VG reduzieren

mb wird ja im grunde eh voll angerechnet. ich schreib es aber immer mit rein, damit ich nicht die pte vergesse
Simone12345
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#6

26.05.2009, 16:01

doch in der anspruchsbegründung, hatten wir ein vu beantragt

und was ist mit der GG?diese sind doch auch im mb bzw. in der anspruchsbegründung drin.....
gkutes

#7

26.05.2009, 16:35

die gg hat im Kfa nichts zu suchen. da kommen nur gerichtliche kosten rein (abgesehen davon, dass ihr die gg ja sowieso eingeklagt habt)
Simone12345
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#8

26.05.2009, 16:38

also demnach??
verfahrensgebühr nach nr. 3100 + terminsgebühr oder?
bzw. die auslagen, die wir noch nicht geltend gemacht haben?

oder

vorab dankeschön fürs beantworten und ein schöner feierabend wünsche ich euch allen :D
Suse
Kennt alle Akten auswendig
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#9

26.05.2009, 16:39

Du musst anmelden:

0,65 VG nach 3100 (weil ihr ja die GG mit eingeklagt habt)
0,5 TG für das VU
PuT für das gerichtliche Verfahren
PuT für das Mahnverfahren
Gerichtskosten
LG, Ela
Simone12345
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#10

26.05.2009, 16:48

ja klar, die verfahrensgebühr müsste man anrechnen auf die geschäftsgebühr hätt ich sowieso gemacht, bzw. war mein gedanke ja auch......

ja die ganzen gerichtskosten?mb + streitige verfahren?
und die ganzen auskunftskosen? wir haben schon einen teil in der anspruchsbegründung mit reingenommen, diese dann nicht oder???

danke bis jetzt !!
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