Anrechnung GG ja oder nein? Vaterschaftsanfechtung
Verfasst: 20.05.2009, 16:44
Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Unser Mandant hat heimlich einen Vaterschaftstest gemacht im letzten Jahr und dieser ergab, dass er nicht der Vater eines 2004 geborenen Kindes ist. Er kam zu uns und wir haben daraufhin die Kindesmutter und die Stadt - bzgl. Unterhaltsvorschuss - angeschrieben, da die bereits gemahnt hatte. Die Mutter sollte ihre Bereitschaft zur Abgabe einer DNA-Probe von sich und dem Kind geben, was dann auch über eine Kollegin passiert ist.
Sodann kam der Termin, unser Mandant war natürlich da, die Mutter und ihr Kind allerdings nicht, die hält sich im Ausland auf lt. Mitteilung ihrer Anwältin.
Soweit - sogut. Nun sollen wir Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen. Muss ich hier jetzt die GG für die außergerichtliche Tätigkeit anrechnen oder nicht? Ich rechne so selten Familiensachen ab, deswegen hab ich da keinen Plan von.
Und wie ist das eigentlich mit den Gerichtskosten? Hier hab ich gelesen, dass üblicherweise 2 volle Gebühren anfallen bei einfachen Verfahren. Stimmt das?
Letzte doofe Frage (ist mir schon regelrecht peinlich): Sind Termine in Vaterschaftsanfechtungsklamotten üblich? Der Mandant will von uns eine zu erwartende Gesamtschau der Kosten des Verfahrens, die möchte ich natürlich so genau wie möglich halten.
Danke euch schonmal!
es geht um folgenden Sachverhalt:
Unser Mandant hat heimlich einen Vaterschaftstest gemacht im letzten Jahr und dieser ergab, dass er nicht der Vater eines 2004 geborenen Kindes ist. Er kam zu uns und wir haben daraufhin die Kindesmutter und die Stadt - bzgl. Unterhaltsvorschuss - angeschrieben, da die bereits gemahnt hatte. Die Mutter sollte ihre Bereitschaft zur Abgabe einer DNA-Probe von sich und dem Kind geben, was dann auch über eine Kollegin passiert ist.
Sodann kam der Termin, unser Mandant war natürlich da, die Mutter und ihr Kind allerdings nicht, die hält sich im Ausland auf lt. Mitteilung ihrer Anwältin.
Soweit - sogut. Nun sollen wir Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen. Muss ich hier jetzt die GG für die außergerichtliche Tätigkeit anrechnen oder nicht? Ich rechne so selten Familiensachen ab, deswegen hab ich da keinen Plan von.
Und wie ist das eigentlich mit den Gerichtskosten? Hier hab ich gelesen, dass üblicherweise 2 volle Gebühren anfallen bei einfachen Verfahren. Stimmt das?
Letzte doofe Frage (ist mir schon regelrecht peinlich): Sind Termine in Vaterschaftsanfechtungsklamotten üblich? Der Mandant will von uns eine zu erwartende Gesamtschau der Kosten des Verfahrens, die möchte ich natürlich so genau wie möglich halten.
Danke euch schonmal!