Hallo Ihr Lieben,
kann mir jemand sagen, ob man Bußgeldsachen auch nach Nr. 2101 VV RVG abrechnen kann?
Danke im voraus...
lg Sabrina
Abrechnung Bußgeldsache
Wenn im Gerichtsverfahren Betragsrahmengebühren entstehen, ist nach Nr. 2101 VV RVG die Beratungsgebühr aus dem Rahmen von 10 – 260 € zu ermitteln. Die Mittelgebühr beträgt 135 €.
[img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a030.gif[/img] tue was du willst, aber schade keinem [img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a025.gif[/img] [img]http://www.cosgan.de/images/kao/verschiedene/c030.gif[/img]
bitteschön, keine ursache
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