Tabellen- oder Zahlbetrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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D@ni
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#1

18.05.2009, 11:52

Hallo Ihr Lieben!

Man nimmt doch bei Abrechnung einer Unterhaltsangelegenheit den Jahreswert des Tabelleunterhalts und nicht des tatsächlichen Zahlbetrages, oder?
Ich mein, ich hätte da was im Hinterkopf....
Suzu19
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#2

18.05.2009, 12:18

Wäre mir persönlich jetzt neu.

Ich schau mir die Akte immer durch und such nach dem höchsten monatlichen Unterhaltsbetrag, der gefordert, halbwegs begründet und diskutiert wurde (also natürlich nicht sowas wie "Ich hätt gern mal 5.000 €" :wink: ) und nehme davon dann den Jahreswert.
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lucy1510
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#3

18.05.2009, 12:19

Ja, das ist auch richtig so. Anders hab ich es auch noch nicht gehört.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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