Abrechnung nach außerger. Verf., Mahnverfahren + str. Verf.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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esmiralda
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#1

15.05.2009, 12:32

Hallo...
ich steh wohl irgendwie aufn schlauch...
Wir haben den Mandanten außergerichtich vertreten, haben gegen den dann erlassenen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt und ihn auch im anschließenden streitigen Verfahren vertreten. Jetzt muss ich die Sache mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen und bin mir nicht ganz sicher, was auf was angerechnet wird und wie das mit den P+T-Kosten aussieht! Kann mir jemand helfen... ist ein wenig dringend!

Hier mal meine Rechnung:


Gegenstandswert: 659,11 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 84,50 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 16,90 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 19,27 €
Zwischensumme 120,67 €


0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3307 VV RVG 32,50 €
abzgl. Anrechnung Verfahrensgebühr i. H. v. 0,50 -32,50 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 6,50 €
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG 84,50 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG 78,00 €
1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 VV RVG 65,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 254,00 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 48,26 €
Zwischensumme 302,26 €
Gerichtskosten 200,00 €
Betrag 502,26 €

Ich gehe davon aus, dass auch noch eine anrechnung auf die Geschäftsgebühr erfolgt, weiß aber nicht genau wie und wie das dann mit den P+T aussieht. :oops:

Kann mir jemand helfen?
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gabrielle
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#2

15.05.2009, 12:48

die Verfahrensgebühr nach 3307 VV ist auf die Verfahrensgebühr 3100 VV anzurechnen, gem. Anmerkung zu 3307 VV. Sie kann nicht neben der VG 3100 VV verlangt werden.

Außerdem musst Du noch die GG auf die VG anrechnen.
esmiralda
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#3

15.05.2009, 12:54

gut... die Verfahrensgebühr nach 3307 VV hab ich ja auf die Verfahrensgebühr 3100 VV angerechnet... dies ergibt 0,00 € und P+T 6,50 €... richtig?
das hatte ich mir ja auch schon gedacht... krieg ich auch hin... nur komm ich dann mit den P+T nicht mehr klar... wie hoch sind die denn dann in meinem Beispiel? Kann mir bitte jemand helfen?
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cappie
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#4

15.05.2009, 13:00

außgerichtlich = 16,90
Widerspruch = 6,50
streitiges Verf. = 20,00
kitte-kat
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#5

15.05.2009, 13:07

1,3 Geschäftsgebühr aus 659,11 EUR 84,50
Pauschale 7002 16,90
Summe 101,40
0,5 Verfahrensgebühr gem. 3307 32,50
0,50 abzgl. Anrechnung zwischen VVNr. 2300
und VVNr. 3307 gem.
Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG -32,50
Pauschale 6,50
Summe 107,90
1,3 Verfahrensgebühr 84,50
abzgl. Anrechnung der Gebühr VVNr. 3307
auf VVNr. 3100 -32,50
1,2 Terminsgebühr 78,00
1,0 Einigungsgebühr 65,00
Pauschale 20,00
Summe 322,90
[img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a030.gif[/img] tue was du willst, aber schade keinem [img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a025.gif[/img] [img]http://www.cosgan.de/images/kao/verschiedene/c030.gif[/img]
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