HILFE! Verweisung an anderes Gericht - wie abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mariii
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#1

14.05.2009, 07:48

Hallo, ich bräuchte dringend eure Hilfe bzw. einen Hinweis von euch, wo ich evtl. nachlesen kann.

Und zwar hatten wir geklagt zum Amtsgericht.
In der Gerichtsverhandlung am Amtsgericht hat dann der Richter einen Beschluss verkündet, dass der Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen wird.

Am Arbeitsgericht hat dann nochmal ein Termin stattgefunden, in welchem sodann ein Vergleich geschlossen wurde.

Jetzt wollte ich abrechnen und Chef meint, dass erachtens 2mal eine Terminsgebühr angefallen ist, da es 2 versch. Gerichte sind?? *hmm* aber die darf doch eigentlich nur einmal anfallen?? oder muss ich 2 Rechnungen machen??!
Linda*
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#2

14.05.2009, 08:51

Schau mal in § 20 RVG; es handelt sich vorliegend um eine (gebührenrechtliche) Angelegenheit, da es insgesamt nur ein Rechtszug ist.

Sämtliche Gebühren entstehen nur einmal.
Mariii
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#3

14.05.2009, 11:15

ahhhhh danke :)
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jojo
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#4

14.05.2009, 11:18

Siehe auch § 17b II GVG.

Und beachte bitte § 12 a Abs. I ArbGG.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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