Terminsgebühr -außergerichtlich-

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mollie

#1

10.11.2006, 15:34

die terminsgebühr kann doch auch außergerichtlich anfallen, oder? ich hab da so im hinterkopf, dass die anfällt, wenn zum beispiel besprechungen mit der gegenseite geführt werden zur vermeidung eines rechtsstreits - klageauftrag vorausgesetzt. wie isset denn nu? die rechtsschutz nörgelt nämlich, die terminsgebühr setze zwingend die anhängigkeit eines gerichtlichen verfahrens voraus. meiner meinung aber nicht...
Gina

#2

10.11.2006, 18:51

Guckst du Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl. RVG VV 3104, Rd-nr. 11. ... Die Terminsgebühr kann anfallen, auch wenn kein Verfahren anhängig ist. "Eine Klag- oder Antragsschrift darf schon gefertigt sein. Sie darf aber noch nicht beim Gericht vorliegen.".

Wenn ihr Klagauftrag hattet und dann eine Besprechung stattfand, war es ein Termin i. S. 3104. Viel Erfolg.
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Pepsi
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#3

10.11.2006, 21:31

Klage muss nicht zwangsläufig gefertigt sein, Auftrag reicht..

@Mollie: schau mal im anderen Forum, da haben auch noch Leute geantwortet ;-)

man muss aber noch hinzu sagen, dass die Termingsgebühr natürlich nur mit einer 0,8 Verf.geb. entsteht, also nicht neben einer Geschäftsgebühr.. oder du erhöhst die Geschäftsgebühr, z.B. auf 1,5 oder 1,8... ist nur die Frage was die RS eher bezahlt, ich würde die 0,8 Verf.geb. und 1,2 TErminsgebühr abrechnen..
Gast

#4

10.11.2006, 23:49

da muss ich pepsi Recht geben. Die Terminsgebühr kann nie neben einer Geschäftsgebühr entstehen. Geht nicht. Deshalb muss du die 0,8 Verfahrensgebühr mit aufnehmen, ansonsten kannste alles vergessen....
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Sunny
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#5

11.11.2006, 13:40

:zustimm
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stein
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#6

18.11.2006, 20:32

bitte, kann mir jemand sagen - wo hierüber etwas im RVG für Anfänger steht - ibitte die Seitenzahl - ich lese auf S. 219 und 220. Ich kann zu der 0,8 Verfahrensgebühr und 1,2 TG leider nix finden. Danke
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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idefix
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#7

18.11.2006, 20:53

und die Einigungsgebühr nicht vergessen. Beim RVG für Anfänger steht es unter Rd.-nr. 931 meine ich. Schaue mal im Inhaltsverzeichnis. Habe gerade keins vorliegen wg. genauerer Angabe.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
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stein
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#8

18.11.2006, 21:01

Super, genau da steht was und auf Seite 232 Rand-Nr.: 936 steht das mit der 0,8 Verfahrensgebühr . Supi :hurra d a n k e
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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