2 Gerichtstermin am gleichen Tage - Abwesenheitsgeld doppelt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sinchen
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#1

12.05.2009, 10:40

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier 2 Akten liegen und weiß nicht, wie ich das machen soll.

Unser Anwalt war im August mit dem Mandanten zum Gerichtstermin. Der Anwalt ist bei dem Mandanten mitgefahren.

Dann im April war noch ein Gerichtstermin. Dort ist der Anwalt allein hin gefahren.

Das Problem ist, dass 2 Gerichtstermin stattgefunden haben. Muss ich die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld in meinem Kostenfestsetzungsanträgen teilen? Wir haben in beiden Sachen gewonnen.
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Suse
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#2

12.05.2009, 10:55

Bei dem ersten Termin bekommt der RA keine Fahrtkosten, sondern hier kannst du die Kosten des Mandanten nach dem JVEG ansetzen. Für den RA kannst du aber Abwesenheitsgeld anmelden.

Und beim zweiten Termin kannst du dann Fahrt- und Abwesenheitsgeld für den RA anmelden.
LG, Ela
Heike19
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#3

12.05.2009, 10:57

Waren die beiden VHT in den gleichen Angelegenheiten?

Wenn ja, dann kannst Du für beide Verhandlungstermine auch 2x die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld abrechnen.
Wenn der Mandant noch mit war, kannst Du für diesen ebenfalls die Fahrtkosten und Verdiensausfall mit festsetzen lassen.

Wenn es zwei verschiedene Sachen waren, dann kann Du in beiden Sachen die Fahrtkosten abrechnen.
LG Heike19
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Sinchen
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#4

12.05.2009, 11:02

Ich habe 2 Verhandlungstermine und 2 Angelegenheiten, die Sachen wurden nacheinander verhandelt. Muss ich dann die Kosten teilen?

Das mit dem Kostenfesetzten lassen, wenn der Mandant mit war, das verstehe ich, aber es war halt in 2 Sachen jeweils ein Termin und in beiden Sachen wurde verhandelt und ich weiß nicht, wie ich die Kosten festsetzen lassen kann. :(
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#5

12.05.2009, 11:03

@ Heike19:

1. Worin besteht denn in dieser Sache ein Unterschied zwischen gleichen und verschiedenen Angelegenheiten?

2. Meldet ihr Fahrtkosten für den RA an, wenn er gar nicht selbst gefahren ist?
LG, Ela
Heike19
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#6

12.05.2009, 11:05

Du musst meines Erachtens die Kosten nicht teilen.

Ich würde, da es ja zwei Angelegenheiten waren, jeweils die Fahrtkosten abrechnen. Das war eben Glück, dass ihr beide Sachen hintereinander verhandeln konntet.
LG Heike19
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#7

12.05.2009, 11:05

@ Sinchen: Es waren also zwei Termine an einem Tag? Beim gleichen Gericht? Aber zwei verschiedene Angelegenheiten? Ja klar, dann musst du die Kosten teilen.
LG, Ela
Heike19
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#8

12.05.2009, 11:06

Na klar melden wir Fahrtkosten an, wenn RA mit Mandanten mitgefahren ist. Wieso denn nicht?
LG Heike19
Suse
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#9

12.05.2009, 11:07

Weil der RA keine Fahrtkosten hatte?!? Wir melden dann nur Abwesenheitsgeld an und die Fahrtkosten und Verdienstausfall für den Mdt.
LG, Ela
Heike19
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#10

12.05.2009, 11:08

@SUSE

Wieso müssen denn die Kosten geteilt werden?
LG Heike19
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