Kopien/Erstattung für Scannerkopien

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Bärchen

#1

09.11.2006, 15:00

Hallöchen!

Ich habe mal wieder eine Frage. Wie sieht es denn hier mit Erstattungen aus. Wir haben seit gestern ein Scanner. Wie benutzen diesen, damit wir die Mandanten per e-Mail halt die Schriftsätze etc. herüber schicken können. Können wir dafür eigentlich auch etwas geltend machen? Ich meine, immerhin steht man da am Sanner und macht und tut. Das RVG verstehe ich so, dass man nur Dateien, die man auf Diskette, CD o.ä. hat und per Post an den Mandanten schickt, abrechnen kann. Wisst Ihr da mehr?

Gruß Nina
Jimmy
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 01.07.2006, 21:58
Beruf: Rechtsanwalts-/Notarfachangestellter

#2

09.11.2006, 15:17

In meinem Kommentar steht: "Übermittelt der RA seine Schriftsätze nebst Anlagen an den Gegner oder die eigene Partei mittels elektronisch gespeicherter Datei, so ist ihm das nicht zu vergüten (es sei denn er hat eine Vereinbarung in der Form des § 4 getroffen). Es ist also zunächst zu prüfen, ob eine Dokumentenpauschale angefallen wäre, wenn anstelle der elektronischen Übermittlung Ablichtungen hergestellt worden wären."
Gast

#3

09.11.2006, 15:42

In der Zeitschrift Reno Praxis vom Oktober 2006 ist ein Beschluss des OLG Bamberg zitiert: "Die Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 VV RVG entsteht auch dann, wenn die Vervielfältigung durch Einscannen und Abspeichern als Datei erstellt wird."
Beschluss vom 26.06.2006 - 1 Ws 261/06
Bärchen

#4

09.11.2006, 15:47

Vielen lieben Dank für eure schnelle Hilfe

Ich werde mir gleich den Beschluss mal ausdrucken

Gruß Nina
Bärchen

#5

12.11.2006, 18:49

Nach dem Durchlesen des Beschlusses kann man sagen: Jo, das kostet!

Pro Datei 2,50 €. Mal gucken, was da so anfällt. Hab das mal mit dem RA besprochen, der war begeistert, dass ich mir das mit dem Suchen einfallen ließ. Aber wir werden wahrscheinlich nicht alle Dateikosten in Ansatz bringen. Es gibt inzwischen viele Mandanten, denen wir fast nur noch e-Mails schreiben. Und wenn ich jetzt noch überall auch die gegn. SS und so beifüge und jedesmal 2,50 € geltend mache, springen uns die Mandanten an die Kehle. Mal gucken, wieviel wir von den Dateien später auch wirklich abrechnen. Aber Arbeitsaufwand ist Arbeitsaufwand, der auch vergütet werden will (so sagt das OLG Bamberg sinngemäß).

Gruß Nina und nochmals vielen vielen Dank
Benutzeravatar
Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#6

12.11.2006, 19:01

Ist ja interessant zu wissen. Auch wir übermitteln viel per Mail. Muss ich doch glatt mal mit meinem Chef drüber reden.

LG :-)
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Mareike27
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 01.12.2005, 23:57
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin-Zehlendorf

#7

13.11.2006, 18:50

Gut zu wissen, da wir uns demnächst auch einen Scanner besorgen wollen und die E-Akte in RA-Micro voll nutzen wollen.
Trollinchen

#8

16.11.2006, 16:30

Halli Hallo,

apropo Doku-Pauschale, da hab ich auch mal noch ne Frage. Wißt Ihr vielleicht, ob es bzgl. der Abrechnung (außer elektronische Form) von Dokumenten Neuerungen gibt? Mein Chef glaubt der "Aufstellung" im RVG f. Anfänger nicht so recht.

Könnt Ihr mir da vielleicht weiterhelfen`?

Vielen Dank und einen schönen Tag noch
Gast

#9

16.11.2006, 17:32

was soll es da neues geben? *grübel*

In der Dokumentenpauschale hat sich nichts geändert. es bleibt so, wie es auch vor dem 01.07.2006 war.
Antworten