Freistellungsanspruch + Umwandlung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

15.11.2005, 15:59

Hallo,

kann mir jemand ein Muster geben um einen Freistellungsanspruch (angerechnete Geschäftsgebühr) in einen Zahlungstitel umzuwandeln...??

LG nisha
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

16.11.2005, 21:57

Hallo nisha,

ich würde Dir ja gerne helfen, aber ehrlich gesagt verstehe ich nicht so ganz, was Du möchtest (Meine Ausbildung ist wohl doch schon zu lange her :-()
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
happykitcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 688
Registriert: 16.06.2005, 11:59
Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#3

17.11.2005, 08:55

Hi Tanja,

meine Ausbildung ist erst gut 1 1/2 Jahre her und ich weiß nicht, was nisha meint. Vielleicht kann sie uns noch ein paar Stichpunkte mehr geben, damit wir überhaupt erst einmal wissen, was sie meint.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#4

17.11.2005, 10:24

Hi Katja,

das beruhigt mich jetzt. Ich hatte auch nicht eher auf nisha's Anfrage geantwortet, da ich dachte "mein Gott bist du blöd und verstehst nicht, was sie will". Da sich aber niemand berufen fühlte, was zu antworten, dachte ich halt mal, ich bekenne mich unwissend. :(
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
happykitcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 688
Registriert: 16.06.2005, 11:59
Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#5

17.11.2005, 11:05

Da habe ich doch gleich noch eine Frage an nisha:

Willst du für die angerechnete Geschäftsgebühr einen Zahlungstitel gegen euren Mandanten oder gegen den Gegner erhalten?

Wenn du die restlich verbliebene Geschäftsgebühr gegen den Mandanten titulieren lassen willst, musst du das über einen Mahnbescheid machen. Willst du diesen Anspruch gegen den Gegner geltend machen, so hätte das bereits in der Klage als Nebenforderung erfolgen müssen.

Aber vielleicht beantwortest du erst einmal was du mit einem Freistellungsanspruch meinst.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#6

19.11.2005, 08:28

:hm nisha will uns anscheinend dumm sterben lassen :-)
Viele Grüße

ich
Gast

#7

20.11.2005, 17:21

Sorry

es ist so, wie haben ein Urteil erwirkt wonach der Gegner uns bezüglich der Geschäftsgebühr freizustellen hat.

Der genaue Antrag lautet in etwa.

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten ... mit einer Geschäftsgebühr in Höhe von .. freizustellen.

So hab ichs in Erinnerung, müsste sonst morgen nochmal genau nachschauen.

Jedenfalls ist die ZV über die Hauptforderung eingeleitet, über diesen Freistellungsanspruch geht das leider nicht. Hier muss ein Antrag gestellt werden, dass sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch umwandelt. Das ist der Knackpunkt. Hab keine Ahnung wie und wo ich gucken soll.

Ich denke mal, dass ich das jetzt so richtig rübergebracht hab. Oder ich hab mir das irgendwie falsch zusammengereimt.

LG nisha
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#8

20.11.2005, 18:25

Hi nisha,

ich gebe mich geschlagen!!!

1. :bahnhof
2. hab ich so was noch nie gehört (oder leide unter Alzheimer :omi )

:sorry
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
happykitcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 688
Registriert: 16.06.2005, 11:59
Beruf: gelernte ReNoFa, tätig als ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#9

20.11.2005, 19:34

Hi nisha,

ich muss mich jetzt auch geschlagen geben. So etwas habe ich auch noch nie gehört.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#10

20.11.2005, 21:23

Hi nisha,

sieht so aus, als müsstest Du uns noch mal ganz genau erklären, was Du möchtest.
Viele Grüße

ich
Antworten