Hallöchen,
ich habe gerade einen KFA gem. § 788 ZPO gemacht. Muss ich als Anlage das Original des VB´s mitschicken, oder reicht eine Kopie?
KFA gem. § 788 ZPO
- repfiffi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 823
- Registriert: 08.06.2007, 15:50
- Beruf: Bürostuhlakrobatin
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Berlin
ich schicke immer die Originale mit und behalte eine Kopie in der Akte - ist wohl der sicherste Weg, meiner Meinung nach die Originale schickt das Gericht nach der Festsetzung dann auch wieder zurück.
LG
LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
788 ist doch Kosten der ZV - da musst Du nur ne Kopie vom ZV-Auftrag mitschicken.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke