KFA gem. § 788 ZPO

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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yvonne26
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#1

07.05.2009, 16:57

Hallöchen,

ich habe gerade einen KFA gem. § 788 ZPO gemacht. Muss ich als Anlage das Original des VB´s mitschicken, oder reicht eine Kopie?
Lieben Gruß

Yvonne
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repfiffi
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#2

07.05.2009, 17:02

ich schicke immer die Originale mit und behalte eine Kopie in der Akte - ist wohl der sicherste Weg, meiner Meinung nach ;) die Originale schickt das Gericht nach der Festsetzung dann auch wieder zurück.

LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#3

07.05.2009, 17:09

788 ist doch Kosten der ZV - da musst Du nur ne Kopie vom ZV-Auftrag mitschicken.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Bino
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#4

07.05.2009, 18:10

@Smilie, sie hatte nach dem Titel gefragt.
Also der muss bei uns im Original mit.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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