ich habe eine Frage zum folgenden Fall
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
In der Sache ist es so, dass hier durch uns erst ein selbstsändiges Beweisverfahren geführt wurde und wir danach Klage eingereicht haben. Nunmehr ist es zum Vergleich gekommen. Bzgl. der Kosten wurde sich wie folgt verglichen:
Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleiches tragen die Kläger zu ... % und der Beklagte zu ... %.
Ich habe dann einen Kostenausgleichsantrag gestellt auch bzgl. der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens. Die Sachverständigenkosten in Höhe von 2.100,00 € habe ich hinzugesetzt. Jetzt reagiert die Gegenseite, in dem sie sagt, dass die Sachverständigenkosten nicht zum Ausgleich anzumelden wären, da sie nicht Betandteil des Vergleichs waren.
Bei wem mache ich denn dann die Sachverständigenkosten geltend?
![Hier ist dein Schild :doof](./images/smilies/doof.gif)
LG