Sachverständigengebühren beim Selbstständigenbeweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Minchen83
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#1

07.05.2009, 11:54

Hi Leute,

ich habe eine Frage zum folgenden Fall :oops:

In der Sache ist es so, dass hier durch uns erst ein selbstsändiges Beweisverfahren geführt wurde und wir danach Klage eingereicht haben. Nunmehr ist es zum Vergleich gekommen. Bzgl. der Kosten wurde sich wie folgt verglichen:

Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleiches tragen die Kläger zu ... % und der Beklagte zu ... %.

Ich habe dann einen Kostenausgleichsantrag gestellt auch bzgl. der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens. Die Sachverständigenkosten in Höhe von 2.100,00 € habe ich hinzugesetzt. Jetzt reagiert die Gegenseite, in dem sie sagt, dass die Sachverständigenkosten nicht zum Ausgleich anzumelden wären, da sie nicht Betandteil des Vergleichs waren.

Bei wem mache ich denn dann die Sachverständigenkosten geltend?

:doof

LG
Xuka
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#2

07.05.2009, 12:13

Hier sollte dein Chef eine gute Argumentation finden, warum das selbstständige Beweisverfahren und damit auch die Sachverständigenkosten zum Rechtsstreit gehören.

Ansonsten muss wohl euer Mdt., also der Kläger, die Sachverständigenkosten allein tragen.
Minchen83
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#3

07.05.2009, 12:14

o. k. Danke :)
Asgoth
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#4

07.05.2009, 12:30

Nein! @ Xuka

Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens gehören zu den Kosten des Rechtsstreits und sind bei der Kostenausgleichung zu berücksichtigen!

Darüber gibts auch einige Rechtssprechung, u. a. BGH, Beschluss 21.10.2004 - V ZB 28/04
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