Hallo Ihr Lieben,
habe da ein kleines Problem. Soll eine Abrechnung machen in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Es geht darum, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht weitergeführt wurde. Das dabei jetzt eine Geschäftsgebühr entstanden ist, hab ich kapiert, aber leider stehe ich beim passenden Streitwert auf dem Schlauch. Wie muss ich den jetzt errechnen?
Bin für jede Hilfe dankbar.
LG Nele
Streitwert Arbeitsrecht
- jojo
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Wurde eine Entfristung geltend gemacht ? 3 x Bruttoverdienst
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
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Irgendwo steht das glaube ich im GKG - streit über das Bestehen/Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses kann mich grad nicht entsinnen - aja § 42 (4) S. 1 wars.
Brutto-Gehalt für 3 Monate
Brutto-Gehalt für 3 Monate
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"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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Ding ist nur, dass es da an sich nicht wirklich um das Arbeitsverhältnis ging, sondern um einen anonymen Brief, in dem irgendwelche Vorwürfe gegenüber der (mittlerweile nicht mehr) Mitarbeiterin gemacht wurden. Und wenn ich das richtig verstanden habe, wollte die halt nur den Brief mal einsehen und wissen, von wem der ist. Gelten da trotzdem die 3 Bruttomonatsgehälter?
Danke aber schonmal.
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- jojo
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Ich liebe klare Sachverhalte....
Regelwert, 4000,00
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- jojo
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Ein bisken ??
So ziemlich, weil es unter keinen mir bekannte Wertvorschrift oder Entscheidung zu Werten fällt.
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- heicla
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Würd mich bei diesem Sachverhalt Jojo anschließen mit dem Regelwert, da es ja im Grunde nichts mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu tun hat.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)