KfA bei Vu

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Xanthia
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#1

05.05.2009, 13:04

Hallöchen,

tut mir leid, dass ich grade aufm Schlauch stehe und euch damit belaste :oops:

Wir haben Klage erhoben und es ist VU ergangen, weil der Beklagte sich nicht zur Klage gemeldet hat.

Im VU sind unsere Kosten und die fehlenden Zahlungen festgesetzt worden.

Nehme ich jetzt in den KfA als Streitwert unseren angezeigten aus der Klage oder den niedergeschriebenen im VU?

*mit dem Kopf gegen die Wand renn*

LG Xanthia
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Tölpel
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#2

05.05.2009, 13:40

Verstehe ich nicht ganz. Welche Kosten sind im VU festsetzt worden. Die vorgerichtlichen Anwaltsgebühren?
Xanthia
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#3

05.05.2009, 13:59

ja, wir hatten die in der Klage mit beantragt festzusetzen.
Suse
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#4

05.05.2009, 14:03

Gegenstandswert für deine Kostenfestsetzung ist die von euch eingeklagte HAUPTFORDERUNG ohne eure vorgerichtlichen mit eingeklagten Kosten. Diese wirken NICHT streitwerterhöhend.
LG, Ela
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#5

05.05.2009, 14:05

Die vorgerichtliche GG ist also in der Klage zur vollen Höhe geltend gemacht worden, richtig? Festgesetzt wird im Urteil nix, sondern der Begriff ist der SW-/Kostenfestsetzung vorbehalten.

Eigentlich sollte der SW im Tenor des Urteils oder auch durch separatem Beschluss mit festgesetzt worden sein. Ansonsten zählt als SW, soweit ersichtlich, der Betrag der Hauptforderung (also ohne Nebenforderungen).
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#6

05.05.2009, 14:05

ja, wir hatten die in der Klage mit beantragt festzusetzen.
Aber doch als Nebenforderung!? Wie war den eure Hauptforderung und was steht jetzt im Urteil?
Nehme ich jetzt in den KfA als Streitwert unseren angezeigten aus der Klage oder den niedergeschriebenen im VU?
Inwieweit weichen diese den voneinander ab?
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#7

05.05.2009, 14:15

Hilfe ich stehe so aufm Schlauch :(
Wir bei dieser Sachverhaltsschilderung irgendwie auch... :roll:
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#8

05.05.2009, 14:21

Hmm ;) mein Knoten ist grade geplatzt oO :D

Vergesst die außergerichtlichen Kosten :)

Und Bezug auf den SW:
Im VU steht eben, dass der Beklagte die Forderung zahlen muss und in der Klage haben wir eben Zahlung und Räumung beantragt.
Suse
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#9

05.05.2009, 14:23

Die Räumung wird auch bewertet. Ggfls musst du den Steitwert festsetzen lassen
LG, Ela
Xanthia
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#10

05.05.2009, 14:28

Als SW für die Räumung hatte ich eben die Nettomiete x 12 genommen. Trotzdem festsetzen lassen?
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