Hallöchen,
tut mir leid, dass ich grade aufm Schlauch stehe und euch damit belaste
Wir haben Klage erhoben und es ist VU ergangen, weil der Beklagte sich nicht zur Klage gemeldet hat.
Im VU sind unsere Kosten und die fehlenden Zahlungen festgesetzt worden.
Nehme ich jetzt in den KfA als Streitwert unseren angezeigten aus der Klage oder den niedergeschriebenen im VU?
*mit dem Kopf gegen die Wand renn*
LG Xanthia
KfA bei Vu
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Die vorgerichtliche GG ist also in der Klage zur vollen Höhe geltend gemacht worden, richtig? Festgesetzt wird im Urteil nix, sondern der Begriff ist der SW-/Kostenfestsetzung vorbehalten.
Eigentlich sollte der SW im Tenor des Urteils oder auch durch separatem Beschluss mit festgesetzt worden sein. Ansonsten zählt als SW, soweit ersichtlich, der Betrag der Hauptforderung (also ohne Nebenforderungen).
Eigentlich sollte der SW im Tenor des Urteils oder auch durch separatem Beschluss mit festgesetzt worden sein. Ansonsten zählt als SW, soweit ersichtlich, der Betrag der Hauptforderung (also ohne Nebenforderungen).
~ Grüßle ~
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Aber doch als Nebenforderung!? Wie war den eure Hauptforderung und was steht jetzt im Urteil?ja, wir hatten die in der Klage mit beantragt festzusetzen.
Inwieweit weichen diese den voneinander ab?Nehme ich jetzt in den KfA als Streitwert unseren angezeigten aus der Klage oder den niedergeschriebenen im VU?
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Wir bei dieser Sachverhaltsschilderung irgendwie auch...Hilfe ich stehe so aufm Schlauch
~ Grüßle ~
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Hmm mein Knoten ist grade geplatzt oO
Vergesst die außergerichtlichen Kosten
Und Bezug auf den SW:
Im VU steht eben, dass der Beklagte die Forderung zahlen muss und in der Klage haben wir eben Zahlung und Räumung beantragt.
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