Frage zum Streitwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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KatharinaW
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#1

07.11.2006, 20:39

Hab mla eine Frage zum Gegenstandswert.

Wir haben in einer Angelegenheit den Streitwert vom gericht im Urteil genannt bekommen. Hatten jedoch vor Bennenung des Streitwertes schon 2 Rechnungen an Mdt. geschickt mit einem geringeren STreitwert.

Nun wollen wir ein KFA ans GFericht schreiben um unserer Vergütung festsetzen zu lassen. Muss ich nun den Streitwert vom Gericht nehmen oder den aus der Rechnung?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
nicole73
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#2

07.11.2006, 21:45

hallo,

natürlich rechnen wir nach dem festgesetzten Streitwert ab. Was sonst!

schöne grüße
na

#3

07.11.2006, 21:46

Den Streitwert vom Gericht!

Und bei der Abschlussrg. an Mdt. nimmst Du auch den Streitwert vom Gericht!
KatharinaW
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#4

08.11.2006, 06:54

ok danke für die schnellen antworten. So kann ich nachher dann denKFA fertig stellen.
Gina

#5

10.11.2006, 18:44

Das kommt drauf an, ob ihr nach dem Wert, der für die Gerichtskosten maßgeblich war, auch anwaltlich tätig ward. So einfach isses nu auch wieder nicht. Es ist zwar "grundsätzlich" so, dass der Streitwert, nach welchem das Gericht die GK berechnet, auch für die RVG-GEbühren gilt.

Aber was "grundsätzlich" bedeutet, wissen wir ja: Es gibt Ausnahmen.

Es ist also vom Einzelfall abhängig.
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