Anrechnung Beratung, außergerichtlich, gerichtlich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Mädchenfüralles
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 42
Registriert: 06.03.2008, 13:57
Wohnort: Tübingen

#1

04.05.2009, 09:54

Hallo

habe folgende Diskussion mit meinem Boss.

Mandant wurde beraten. Hat sich dann zu einem außergerichtlichen Schreiben durchgerungen. Am Schluss wurde das Verfahren doch gerichtlich. Nach jeder "Instanz" wurde abgerechnet. Meine Schlussrechnung sieht jetzt wie folgt aus:

SW 10.500,00 €

§34 Beratung 250,00 €
1,3 GG 683,80 €
Anrechnung Beratung - 250,00 €
1,3 VG 683,80 €
Anrechnung GG - 341,90 €
1,2 TG 631,20 €
AP
Steuer
Summe
abzüglich Zahlung 250,00 €

Mein Chef meint jetzt, dass durch die Anrechnung der Beratungsgebühr mit der Geschäftsgebühr die Verfahrensgebühr nicht um 0,65 sondern um 683,80 €- 250,00 € und daraus 1/2 angerechnet wird, somit nicht 341,90 € sondern 216,90 €

Es wäre natürlich übersichtlicher, die Beratungsgebühr überhaupt nicht aufzuführen, weil sie ja eh komplett wegfällt, aber ich hab es jetzt nun mal gemacht.

Seine Variante haut doch nicht hin, oder?

Schon mal Danke für die Hilfe
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

04.05.2009, 10:13

Ich hätte auch so abgerechnet wie du.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3579
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#3

04.05.2009, 11:01

Mein Chef meint jetzt, dass durch die Anrechnung der Beratungsgebühr mit der Geschäftsgebühr die Verfahrensgebühr nicht um 0,65 sondern um 683,80 €- 250,00 € und daraus 1/2 angerechnet wird, somit nicht 341,90 € sondern 216,90 €.
Womit begründet er denn diese Aussage?

Ich hätte auch so abgerechnet wie Du.
Benutzeravatar
Mädchenfüralles
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 42
Registriert: 06.03.2008, 13:57
Wohnort: Tübingen

#4

04.05.2009, 11:16

katuscha hat geschrieben:
Mein Chef meint jetzt, dass durch die Anrechnung der Beratungsgebühr mit der Geschäftsgebühr die Verfahrensgebühr nicht um 0,65 sondern um 683,80 €- 250,00 € und daraus 1/2 angerechnet wird, somit nicht 341,90 € sondern 216,90 €.
Womit begründet er denn diese Aussage?

Ich hätte auch so abgerechnet wie Du.
Er hat eigentlich keine mir verständlich Begründung. Er sagt, dass die Geschäftsgebühr ja schon vermindert sei durch die Anrechnung der Beratungsgebühr. Das ist doch aber völliger Quatsch.

Mein Chef ist der Größte darin, mich total zu verwirren.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#5

04.05.2009, 11:21

Ist wirklich quatsch, die Beratungsgebühr geht doch komplett in der GG auf, du könntest sie also sogar in deiner Abrechnung rauslassen, wie du schon selbst gesagt hast.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Antworten