kurze Frage zur Abrechnung - Unfallregulierung -

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Mariii
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#1

30.04.2009, 15:00

Hallöleeee,
nachdem ich schon lange keine Unfallsachen mehr abgerechnet habe, will ich mich mal lieber vergewissern, ob meine Abrechnung passt!

Und zwar haben wir insgesamt 1.600,00 € von der gegnerischen Haftpflichtvers. gefordert.
Diese hat ein Mitverschulden unseres Mandanten in höhe von 50 % angesetzt und dann 800,00 an uns überwiesen.

Danach haben wir geschrieben, dass höchstens 20 % Mitverschulden anzusetzen sind, doch die Vers. blieb stur.

Jetzt haben wir nochmal geschrieben, dass wir den Fall ohne Präjudiz außegerichtlich abschließen würden, wenn 350,00 € bezahlt werden.

Gegenseite hat darauf hin ohne Präjudiz zugestimmt und gezahlt.

Ich würde jetzt so abrechnen:


Gegenstandswert: 1.150,00 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV

Gegenstandswert: 350,00 €
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 V

P/T

Ust


Mir gehts hauptsächlich um die Einigung, ob dies so zutreffend ist?!
Mariii
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#2

30.04.2009, 15:03

nochmals kurze Anmerkung:

bzw. geht es mir darum, ob ich die Einigungsgebühr tatsächlich nur aus den "Erstattungsbetrag" und nicht vlt. über den ganzen geeinigten Betrag - 800,00 € - abrechnen darf.
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#3

30.04.2009, 15:04

Ich würde nach dem GW von 1.600,-- € abrechnen, daraus dann 1,3 GG und 1,5 EG + Ausl. + Mwst.

Ihr wolltet schließlich 1.600,-- € haben, die Gegenseite hat zwar einen anderen Betrag gezahlt, das ist aber vollkommen unerheblich. Ihr wart doch mit Sicherheit wg. 1.600,-- € beauftragt. Auch die EG würde ich nach dem Wert abrechnen, da insgesamt mit der Zahlung die Sache vergleichsweise erledigt wurde.

Wenn du dich vergleichst ist es egal, auf welchen Wert sich verglichen worden ist, Fakt ist, dass damit die Angelegenheit erledigt wurde.
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#4

30.04.2009, 15:04

:hm also die Versicherung wird nur die 1,3 GG aus 1150 € zahlen, gegenüber dem Mandanten könntest Du aber eine wie folgt abrechnen:
GW: 1.600
1,3 GG
1,5 EG
PT...
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#5

30.04.2009, 15:16

Also die Versicherung wird nur die 1,3 GG aus 1150 € zahlen, gegenüber dem Mandanten könntest Du aber eine wie folgt abrechnen:
GW: 1.600
1,3 GG
1,5 EG
PT...
:zustimm abzgl. von der Versicherung gezahlt.
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#6

30.04.2009, 15:34

@ peedee: mal kurz generell gefragt: WIR rechnen ja eigentlich nur in Unfallsachen mit der gegnerischen Versicherung ab und nicht mit dem Mandanten! Stellt ihr wohl dem Mandanten den Restbetrag in Rechnung?

Und aus welchem Wert berechne ich nun die Einigungsgebühr gegenüber der Versicherung??
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#7

30.04.2009, 15:36

Aus 1.600,-- €, wie wir alle schon geschrieben haben ;)
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#8

30.04.2009, 15:42

Um welche Versicherung handelt es sich denn da? wegen evtl. 1,8 Gebühr wenn nur Sachschaden zu regulieren war. zu den Versicherungen gehören

- Allianz Versicherungs AG
- DEVK
- Gerling Konzern
- Öffentlichen VErsicherungen Oldenburg
- VHV Versicherungen
- Württembergische
- VGH
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#9

30.04.2009, 15:42

da komm ich jetzt echt nicht mit :oops:

einmal hab ich immer gelernt bekommen, dass man bei unfallsachen nur aus dem regulierungswert abrechnet...
und dann halt, 800,00 € wurden ja gleich bezahlt, also gehts ja nur noch um 800,00 und davon erstatteten sie 350,00 € nochmal... daher hätte ich jetzt eher gesagt, entweder aus 800,00 € oder 350,00 € (regulierungswert) :oops: :oops:

OHMAN(N) es wird zeit fürs lange Wochenende :D
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#10

30.04.2009, 15:49

nee, reguliert haben die eine Schaden in von 1150 €, daraus musst Du auch abrechnen.
Grundsätzlich ist immer der Auftraggeber Kostenschuldner. In dem Fall Euer Mandant, der einen Unfal hatte.
Euer Mandant könnte Euch auch beauftragen, für ihn bei der Versicherung 10.000 € Schaden gelten zu machen, obwohl nur ein Schaden von 2.000 € entstanden ist. Euer GW für Euren Mandanten, der eben Kostenschuldner ist, ist der Wert, mit dem er Euch beauftragt hat, diesen geltend zu machen, also 10.000 € in dem Beispiel.
Naturgemäß zahlt keine Versicherung für eine Schaden, der zwar geltend gemacht wurde, aber nicht entstanden ist, weshalb man eben nur den tatsächlich gezahlten Betrag bei der Abrechnung gegenüber einer Versicherung zu Grunde legt.

Bisschen wirr, aber verständlich?

Wir machen es so, dass wir nicht extra gegenüber unserem Mandanten abrechnen, das ist aber reine kullanz und eng gesehen nicht richtig, deswegen mein obiges Beispiel, wie es eben eigentlich sein sollte :wink:
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