Zustellungen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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schneeflocke
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#1

29.04.2009, 21:23

Hallo,

ich hoffe, ich bekomme meine Frage rausgeschickt. Mein blöder Rechner stürzt im Sekundentakt ab..........gleich fliegt er aus dem Fenster :twisted:

So, nun zu meiner Frage:

Einer meiner Chefs wird zukünftig Zustellungen vornehmen und ist diesbezüglich bei der hiesigen Polizei "unter Vertrag" genommen worden.

Heute haben wir die erste Zustellung vornehmen müssen. Ein Strafbefehl, der ins Ausland geht.

Nun zu meiner Frage.

Wie rechne ich das ab? Wo bekomme ich von wem und wie unsere Kosten erstattet. Gibt es dafür Vordrucke, fertige Anträge? Was kann ich überhaupt an Gebühren abrechnen? Ist der Gebührensatz immer gleich?

Legt ihr einzelne Akten dafür an (find ich persönlich blöd, wenn es nur um die Zustellung geht) oder habt ihr eine Zustellungsakte, wo ihr alles dort reinheftet?

Alles was Ihr an Erfahrungen habt interessiert mich also. Besonders natürlich die Kostenseite. Wenn die Polizei uns auffordert, zuzustellen und die Sache geht dann weiter zum AG oder zur Staatswanwaltschaft.....und dann? Wem gegenüber rechne ich ab?

Danke.

Noch hält mein Rechner..... ich hoffe, ich kann Eure Antworten später noch lesen. :?


LG
Schneeflocke
Jimmy
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#2

29.04.2009, 22:30

Wie muss ich mir das vorstellen? Habe sowas noch nie gehört. Einen Strafbefehl von der Polizei zustellen??? Die kommen doch eigentlich vom AG. Ich kann mir das nicht vorstellen.
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schneeflocke
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#3

29.04.2009, 22:48

Ich eben auch nicht. :wink:

edit: Mist, mein Rechner spinnt rum, ich wollte
supibaerchi
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#4

30.04.2009, 07:08

von so etwas hab ich auch noch nicht gehört. wie funktioniert das denn in der praxis???
Liebe Grüße
Bärchi
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